Volksanwalt Achitz begrüßt Neuregelung für psychisch kranke Menschen in Kärnten

8. Dezember 2022

„Die Volksanwaltschaft sorgt dafür, dass die Verwaltung mit Herz und Hirn funktioniert“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, zuständig u.a. für Gesundheit und Soziales: „Wenn notwendig, regt die Volksanwaltschaft auch bei der Politik Änderungen an. Erfreulich, wenn sie auch aufgegriffen werden.“ Nun hat das Land Kärnten eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, die von der Volksanwaltschaft schon seit Jahren gefordert wird: Einrichtungen für chronisch psychiatrisch kranke Menschen sollen jetzt in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) aufgenommen werden. „Damit stehen die Chancen gut, dass die unprofessionelle und menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) in der derzeitigen Form ein Ende hat“, so Achitz: „Die Bewohnerinnen und Bewohner brauchen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten, damit der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird.“

Volksanwaltschaft kritisierte ZPSR als Einbahnstraße

Die UN-BRK verpflichtet Österreich, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“. Das K-ChG erfüllt diese zentrale Vorgabe bisher nicht, da Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in ZPSR oder in Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen untergebracht sind, vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen sind. Achitz: „Die ZPSR sind entlegene bäuerliche Betriebe, in denen Bewohnerinnen und Bewohner oft seit Jahrzehnten leben und um ein Taschengeld auch in der Landwirtschaft mitarbeiten. Die Kontrollbesuche der Volksanwaltschaft seit 2012 haben gezeigt, dass die psychosoziale Begleitung und Rehabilitation in den ZPSR unzureichend ist. Vor allem für jüngere Bewohnerinnen und Bewohner ist problematisch, dass es keine Beschäftigungs- und Freizeitangebote gibt. Sie haben kaum eine Chance, wieder in eigene Wohnungen oder in betreutes Wohnen zu wechseln. Freundschaften und Beziehungen außerhalb der Institutionen oder eine Familiengründung ist fast unmöglich.“

Finanzierung muss sichergestellt werden

Die Volksanwaltschaft erwartet, dass die jetzt vorgesehene Aufnahme sowohl der ZPSR (die künftig „psychosoziale Wohnangebote“ heißen sollen) sowie der Nachbetreuungseinrichtungen für Suchterkrankte in das K-ChG beschlossen und schnell in Kraft treten wird. „Die Umsetzung braucht aber mehr und mehr entsprechend ausgebildetes Personal. Kärnten muss dafür auch entsprechend viel Geld zur Verfügung stellen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.