Volksanwalt Achitz: Steinhof-Heimopfer-Entschädigungen werden hoffentlich bald ausbezahlt
Am Steinhof wurden viele Jahrzehnte lang Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich gequält. Dass viele von ihnen noch immer keine Entschädigung erhalten haben, hat Volksanwalt Bernhard Achitz zuletzt im Jänner 2021 in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt“ kritisiert. Bald darauf hat sich der Wiener Gesundheitsverbund (Wigev), Rechtsnachfolger der früheren Steinhof-Betreiber, in einer Vereinbarung mit der Volksanwaltschaft verpflichtet, wieder Entschädigungszahlungen aufzunehmen. "Einige Anspruchs-berechtigte haben sich bereits bei der Volksanwaltschaft gemeldet. Ihre Daten haben wir dem Wigev weitergegeben, und die Entschädigungen werden jetzt hoffentlich schnell ausbezahlt“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz in der Bürgeranwalt-Rubrik "Nachgefragt“ am 11. September.
Kinder wurden seelisch und körperlich gequält
Im Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses am Steinhof wurden viele Jahrzehnte lang Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich gequält. Die Lebensbedingungen waren bis in die 1980er-Jahre weit entfernt von menschenwürdigen Standards: rundum verschlossene Gitterbetten, Ruhigstellung mit Medikamenten, abgesperrte Wasserhähne, u.v.m.
Länder sowie Heimträger haben sich entschlossen, an Betroffene Entschädigungen auszuzahlen und die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Auch die Gemeinde Wien, zuständig für den Pavillon 15, schuf ein solches Entschädigungsprojekt. Der Haken: Die Betroffenen hatten nur wenige Jahre Zeit, sich zu melden und die Entschädigung zu beantragen. Im August 2018 war diese Möglichkeit vorbei. "Zu früh, denn man erreicht die früheren Insassinnen nicht über die Medien, viele wussten nicht, dass sie eine Entschädigung bekommen können“, hatte Achitz kritisiert. Andere sind traumatisiert und brauchen länger Zeit, bis sie in der Lage sind, die Entschädigung zu beantragen. Volksanwalt Achitz: "Wann immer jemand draufkommt, dass sie oder er betroffen ist, es muss eine Möglichkeit geben, eine Entschädigung zu bekommen."
Stichwort Heimopferrente
Unabhängig von der Entschädigung, die vom Heimträger bzw. dessen Rechtsnachfolger bezahlt wird, haben Betroffene auch die Möglichkeit, eine Heimopferrente zu beantragen. Diese Geste der Anerkennung durch die Republik Österreich beträgt monatlich 337,30 Euro. Die Volksanwaltschaft informiert und unterstützt bei der Antragstellung. Infos und Kontakte finden Sie hier.
Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 - 256 ODER 144
Telefonzeiten: Mo - Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 9 bis 16 Uhr
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