Volksanwalt Achitz: Soziale Menschenrechte in die Verfassung!

9. Dezember 2021

„Wenn von den Menschenrechten die Rede ist, geht es fast immer um die politischen Bürgerrechte, um Freiheits- und Eigentumsrechte. Dass es auch soziale Menschenrechte gibt, das wird immer unter den Teppich gekehrt“, sagt Volksanwalt Achitz vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember): „Wir müssen die sozialen Menschenrechte stärken. Wenn wir sie in der österreichischen Verfassung festschreiben, werden sie besser durchsetzbar.“

„Die Idee der sozialen Grundrechte beschäftigt mich schon lange, und das aus gutem Grund“, sagt Achitz: „Es wäre gut, zum Beispiel das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in der österreichischen Verfassung zu verankern. In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung stehen, sondern auch soziale Rechte!“ Als Beispiele nennt er das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, auf Altersversorgung, auf Versorgung bei Krankheit und Unfall. „Das gibt es in Österreich alles, aber nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat, oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.“ Die Absicherung in der Verfassung wäre stärker und dauerhaft.

Soziale Menschenrechte stärken politische Grundrechte

„Garantierte soziale Menschenrechte würden auch zur Durchsetzung der politischen Menschenrechte beitragen. Denn wer seine ganze Kraft und Zeit aufbringen muss, um etwas zum Essen und ein Dach über dem Kopf zu haben, der wird in vielen Fällen nicht mehr genug Energie übrig haben, um seine Meinungs- und Redefreiheit wahrzunehmen“, sagt Achitz.

Ein Sozialstaat gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für alle und federt soziale Risiken durch soziale Rechte ab. Er unterstützt benachteiligte Gruppen nicht aus Barmherzigkeit, sondern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten und räumt durchsetzbare Ansprüche auf Leistungen ein. Unser Verfassungsrecht enthält aber weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen.

Auch Regierungsprogramm sieht Verhandlungen über Grundrechtskatalog vor

Schon der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert, es kam aber nicht zur Umsetzung. „Nehmen wir jetzt einen neuen Anlauf, die sozialen Grundrechte in der Verfassung zu verankern“, appelliert Achitz an die Parlamentsparteien. Und er erinnert: „Auch im Regierungsprogramm steht, dass die Verhandlungen über einen umfassenden Grundrechtskatalog wiederaufgenommen werden sollen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.