Volksanwältin Stoisits fragt nach

10. Juli 2010

S31 Burgenland Schnellstraße

Die Burgenland Schnellstraße S 31 sollte von Eisenstadt Ost nach Schützen am Gebirge verlängert werden, um die Gemeinde Schützen zu entlasten. Doch die Bürgerinitiative „Stop S31“ sprach sich gegen den 60 Millionen teuren Bau des Teilstückes aus. Sie vermutete, dass dadurch nur der Weg für eine weitere, von ihr nicht gewünschte Verlängerung Richtung Neusiedl geebnet werden sollte. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Schützen klagen aber, dass der Verkehr derzeit viel zu stark sei und sich die Lebensqualität drastisch verschlechtere – eine Umfahrung würde die untragbare Situation verbessern.

Das Verkehrsministerium veranlasste, dass der Straßenzug im April 2010 aus dem Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes 1971 herausgenommen wurde. Die ASFINAG zog ihren Antrag im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zurück. Die S 31 wird daher nicht verlängert. Pläne für eine kleine Umfahrung, die vom Land finanziert wird, liegen bereits vor. „Die Bürgerproteste waren auf jeden Fall berechtigt und erfolgreich. “Das ist ein Sieg der Vernunft“, freute sich Volksanwältin Terezija Stoisits.

Augartenspitz

Im Augartenspitz sollte ein neuer Konzertsaal für die Sängerknaben errichtet werden. Doch seit Langem gibt es Proteste gegen diesen Bau: öffentliches Eigentum werde verbaut, die Grünfläche müsse erhalten bleiben. Der Verein „Freunde des Augarten“ setzt sich gegen den Bau ein und besetzt nach wie vor das Gelände im bzw. vor dem Augarten. Zwei Mal wurde die Besetzung bereits aufgelöst.

Der Augarten steht zwar unter Denkmalschutz, 30 % sind aber als Bauland gewidmet: der Augartenspitz. Der Bescheid ist rechtskräftig, ebenso die Baubewilligung - gebaut wurde aber noch nicht. Der Verein besetzt weiterhin das Areal vor dem Augarten, doch der Konzertsaal soll – mit Verzögerung – gebaut werden. „Die Mängel, die die Volksanwaltschaft festgestellt hat, sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Aufhebung führen. Diese permanente Demonstration ist ein Zeichen engagierter Bürgerinnen und Bürger“, unterstützt Volksanwältin Stoisits den Verein. „Wir wissen nicht, wie es jetzt weitergeht mit dem Bau und den Protesten des Vereins. Die Diskussionen mit dem Bundesdenkmalamt waren aber sehr fruchtbar, ins Zukunft sollen die Verfahren transparenter ablaufen.“

Grenzüberschreitender Kindergartenbesuch

Mehrere Eltern aus Niederösterreich, die in Wien arbeiten und deren Kinder auch dort einen Kindergarten besuchen, haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Sie müssen für das letzte Kindergartenjahr in Wien bezahlen, obwohl dieses seit Herbst für alle Kinder gratis ist. Umgekehrt bezahlt die Stadt Wien für den Besuch von Wiener Kindern in niederösterreichischen Kindergärten. Wien und Niederösterreich sind die einzigen Bundesländer, die keine Vereinbarung getroffen haben.

Nach einem Gespräch zwischen diesen beiden Ländern wird nun zwar in begründeten Einzelfällen das Geld refundiert, eine generelle Lösung für das neue Kindergartenjahr gibt es aber noch keine. „Das Land Niederösterreich bekommt für jedes Kind die Förderung und die Familien müssen den Kindergarten trotzdem bezahlen“, kritisierte Volksanwältin Stoisits. Dass für Einzelfälle eine Lösung möglich ist, ist aber doch als kleiner Erfolg zu werten.

Offene Schule statt Hort in der Volksschule

In einer Wiener Volksschule wurde der Hortbetrieb in eine offene Schule umgestellt. Die Eltern klagten daraufhin über massive Verschlechterungen bei der Betreuung: Früher war das Verhältnis fünf bis acht Kinder pro Betreuungsperson, in der offenen Schule liegt es bei 1:20. Außerdem wäre das Personal schlecht und zu kurz ausgebildet. Die Kosten blieben aber gleich.

Der Leiter der Wiener Schule erklärte, dass die Umstellung notwendig gewesen sei, um mehr Kinder unterbringen zu können. Volksanwältin Stoisits berichtete in der Sendung von weiteren Beschwerden der Eltern über die Qualität der Betreuung und räumliche Mängel. „Einer der großen Kritikpunkte ist, dass es von der Gemeinde Wien keine ausreichenden Auskünfte gab, konkrete Fragen wurden nicht beantwortet“, kritisierte die Volksanwältin. „Die Wienerinnen und Wiener haben sich in der Volksbefragung im Februar für flächendeckende Ganztagsschulen ausgesprochen, aber gerade hier ist die Volksanwaltschaft ständig mit massiver Kritik an der Qualität des Angebots konfrontiert.“

Aufenthaltstitel für Pflegekind Samira

Die Mutter von Samira, eine Mazedonierin, fühlte sich nicht in der Lage, für ihr Kind zu sorgen. Der Vater akzeptierte das Kind nicht. Das Mädchen kam daher zu Pflegeeltern. Es lebte sich schnell bei der neuen Familie ein, doch Ende Juli 2008 lief die Niederlassungsbewilligung ab und wurde zunächst nicht verlängert. Die Pflegefamilie musste komplizierte Behördengänge hinter sich bringen und erhielt auch keine Familienbeihilfe. Die Volksanwaltschaft kritisierte die mangelnde Kooperation zwischen der MA 11 (Amt für Jugend und Familie) und der MA 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Standesamt).

Auch bei der im November 2009 beantragten Verlängerung der Niederlassungsbewilligung ergaben sich wieder Probleme, obwohl die Volksanwaltschaft bereits auf die Mängel im vorangegangenen Verfahren hingewiesen hatte. Erneut forderte die MA 35 Unterlagen von den Pflegeeltern, die sie gar nicht vorlegen hätten müssen, da der gesetzliche Vertreter von Samira das Jugendamt ist.

Die beiden Behörden richteten schließlich den gemeinsamen „Arbeitskreis Pflegeeltern“ ein, um juristische Fragen zu dem Thema regelmäßig zu erörtern. Bei derartigen Verfahren soll außerdem in Hinkunft gleich am Beginn ein klärendes Gespräch zwischen den beiden Magistratsabteilungen geführt werden. „Ich freue mich, dass die Volksanwaltschaft zu der Lösung des Problems beitragen konnte und hoffe, dass so ein Fall in Zukunft nicht mehr auftreten wird. Samira hat wieder eine Niederlassungsbewilligung und ich hoffe, dass sie bald Österreicherin wird“, sagte Volksanwältin Stoisits.

Zufahrt für Behinderten

Herr L. lebt in einem Haus im 7. Wiener Bezirk, das sich in einer so genannten verkehrsberuhigten Zone befindet. Er ist seit einem Schlaganfall darauf angewiesen, mit dem PKW direkt vor die Haustüre gebracht zu werden. Doch diejenigen, die ihn chauffieren, riskieren immer wieder Verkehrsstrafen. Denn die Genehmigung, in die betreffende Straße einzufahren, ist an ein bestimmtes Auto gebunden. Weder Taxis noch Behindertentransporte dürfen zufahren. Außerdem muss man alle zwei Jahre neu um eine Genehmigung ansuchen.

Nachdem Volksanwältin Stoisits den Fall in einer Bürgeranwaltssendung aufgegriffen hatte, wurde die Wiener Stadtverwaltung aktiv. Die MA 46 erließ eine Verordnung, mit der die Zufahrt auch für „Gewerbliche Behindertentransporte zum Aus- und Einsteigen“ gestattet wird. Ein neues Straßenschild wurde bereits montiert. Dass die Bewilligung alle zwei Jahre erneuert werden muss, ist allerdings durch die StVO vorgegeben.

Im Prüfverfahren stellte sich außerdem heraus, dass der Magistrat über die Jahre für insgesamt sieben Ausnahmebewilligungen den falschen Tarif verrechnete. Herrn L. wurden daher 300 € rückerstattet. „Auch fünf weitere Fälle wurden recherchiert und die Betroffenen haben ihr zu Unrecht eingefordertes Geld zurückbekommen“, freute sich Volksanwältin Terezija Stoisits.

Zahnmedizin in Graz

Studierende der Zahnmedizin Graz mussten immer wieder in ihrer Ausbildung pausieren, da es zu wenig Praktikumsplätze gegeben hatte. Die ehemalige Volksanwältin Rosemarie Bauer untersuchte im Jahr 2006 die betreffenden Fälle und kritisierte den so genannten "Flaschenhals" bei der Ausbildung, der so entstanden ist und die Wartezeiten verursachte.

Einer jener Studenten, der damals an der Seite von Volksanwältin Bauer im ORF-Studio stand, ist nun fertig ausgebildeter Zahnarzt und präsentierte stolz seine Zahnarztpraxis. Er konnte das Studium letztlich ohne erhebliche Verzögerungen beenden.

Die Volksanwaltschaft wurde seither kaum mehr mit solchen Beschwerden konfrontiert. „Das liegt daran, dass der Zugang zum Medizinstudium radikal erschwert und die Studienplätze verringert wurden“, erklärte Volksanwältin Stoisits. „Durch diese Kürzungen gibt es zwar keine Wartezeiten mehr, allerdings können auch weniger Studierende überhaupt eine Ausbildung beginnen." Für die vor mehreren Jahren Betroffenen hat sich die Situation positiv gelöst, die Einschränkung der Zahl der Studierenden ist aber aus Sicht von Volksanwältin Stoisits keine optimale Lösung. Auf politischer Ebene besteht hier in Zukunft Handlungsbedarf.