Volksanwältin Schwetz: VA bewirkt Kontrolle der Leinenpflicht in Bergheim/Salzburg
Frau R. aus Salzburg wandte sich an die Volksanwaltschaft, Geschäftsbereich von Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, da ihr Wohnsitzgemeindeamt in Bergheim ihre Eingaben beharrlich ignoriert hatte: Regelmäßig kam es vor, dass sie mit ihrem angeleinten Hund spazieren ging und andere, nicht angeleinte Hunde auf sie zustürmten, was nach ihrem Empfinden zu äußerst unangenehmen und auch gefährlichen Situationen führte.
Sie urgierte daher am Gemeindeamt eine häufigere Kontrolle der Hundehalteverordnung bzw. Leinenpflicht, allerdings wurden ihre Eingaben, ob schriftlich oder auch per Telefon, lange ignoriert. „Dies entspricht nicht der bürgerfreundlichen Verwaltung, die sich die Menschen zu Recht in Österreich erwarten können“, so Volksanwältin Schwetz. Schließlich teilte der Bürgermeister der Frau mit, dass für eine Kontrolle der Leinenpflicht kein Personal zur Verfügung stehen würde.
Auch der Volksanwaltschaft gegenüber verwies der Bürgermeister auf den Personalmangel, kündigte aber gleichzeitig Kontrollen in Kooperation mit der Polizei sowie Berg- und Naturwacht an und zwar an jenen Orten, die vor allem Ortsfremde mit ihren Hunden besuchen. Mangels Aufzeichnungen konnte nicht mehr eruiert werden, warum die Eingaben von Frau R. in der Vergangenheit nicht beantwortet worden waren.
„Nach Intervention der Volksanwaltschaft ist der Bürgermeister nun endlich tätig geworden und hat auch das Bürgerservice der Gemeinde angewiesen, Anzeigen von Verstößen gegen die Leinenpflicht zu dokumentieren. Die Volksanwaltschaft betrachtete den Beschwerdegrund daher als behoben“, so die Volksanwältin.