Volksanwältin Schwetz: Stadt Wien soll Umtausch von Parkscheinen wieder erlauben

8. Jänner 2025

Mit Jahresbeginn wurden in der Bundeshauptstadt Wien die Gebühren, darunter auch die Parkgebühren, erhöht. „Immer wieder erreichen daher auch die Volksanwaltschaft Anfragen, warum bereits gekaufte Parkscheine nur mehr sechs Monate lang verwendet werden dürfen. Jeder in einem Geschäft gekaufte Gutschein verfällt schließlich erst nach 30 Jahren“, berichtet die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz.

Bei Parkscheinen handelt es sich laut der gültigen Rechtsprechung jedoch um keine Gutscheine, sondern um „amtliche Wertzeichen“: Im Gegensatz zu Gutscheinen endet die Gültigkeit bei Wertzeichen dementsprechend (z.B. gemäß Parkometerabgabeverordnung) entweder durch Entwerten (Ankreuzen) oder durch eine amtliche Außerkraftsetzung. Da Inhaber von Parkscheinen die Möglichkeit haben, diese nach einer Abgabenerhöhung innerhalb von sechs Monaten zu verbrauchen, kann die Volksanwaltschaft darin keinen Missstand feststellen.

Der Verwaltungsgerichtshof ist darüber hinaus der Ansicht, dass von Kfz-Lenkern verlangt werden könne, sich über die Rechtsvorschriften, die sie beim Lenken eines Kraftfahrzeuges zu beachten haben (auch die Parkgebührenverordnung), ausreichend zu informieren. Sie müssten daher mit regelmäßigen Erhöhungen der Gebühr und den damit verbundenen Folgen rechnen. „Die Entscheidung darüber, wie viele Parkscheine Kfz-Lenker in welcher Höhe als Vorrat ankaufen, liegt laut VwGH in ihrem freien Ermessen. Die Stadt Wien könnte sich hierbei allerdings kulanter zeigen und – wie es das früher bereits gegeben hat – auch die Rückgabe der Parkscheine wieder erlauben“, schlägt Volksanwältin Schwetz eine bürgerfreundlichere Maßnahme vor.