Volksanwältin Schwetz: Radwege in Oberwart: Zusammenhang zwischen überforderter Behörde und konkreter Gefährdung für Verkehrsteilnehmer
Ein leidenschaftlicher Radfahrer aus dem Burgenland wandte sich an die Volksanwaltschaft, weil das seiner Heimatgemeinde nahegelegene Radwegenetz der Stadtgemeinde Oberwart seiner Ansicht nach grobe Fehler aufweise und daher für Radfahrer gefährlich sei. Jene Stellen, die seiner Ansicht nach für Radfahrer eine gewisse Gefährlichkeit darstellen würden, dokumentierte er akribisch mit Fotos und Beschreibungen. Konkret geht es ihm darum, eine Radverkehrsinfrastruktur sicherzustellen, die den Radfahrerinnen und Radfahrern seiner Gemeinde ein flüssiges, sicheres und auch rechtskonformes Fahren erlaubt. Auf seine wohlwollenden Vorschläge hat die Behörde jedoch nicht reagiert.
Das Kamerateam der Sendung „Bürgeranwalt“ absolvierte mit dem Mann einen Lokalaugenschein und hatte dazu auch einen Juristen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) eingeladen, der die jeweiligen Gefahrenstellen aus verkehrsjuristischer Sicht beurteilte.
In einer konkreten Verkehrssituation könne man etwa damit Abhilfe schaffen, indem das Verkehrsschild „benützungspflichtiger Radweg“ (= rund) gegen ein Verkehrsschild „nicht benützungspflichtiger Radweg“ (= quadratisch) ausgetauscht wird. In einer anderen Verkehrssituation endete ein Radweg direkt vor einem Zebrastreifen. Das Befahren des Zebrastreifens ist nach der StVO verboten. Demnach wäre nur ein Schieben des Fahrrads erlaubt. Der Verkehrssachverständige des KfV schlug daher vor, das Verkehrsschild lediglich zu versetzen, sodass der Radweg bis zur anderen Straßenseite fortgesetzt werden könne.
Im Falle eines Unfalls würde ein Gericht nach Ansicht des Verkehrssachverständigen nicht allein nach den Gesetzen prüfen, sondern auch die Richtlinien für den Straßenverkehr (RVS) berücksichtigen. Gegen diese Richtlinien sei im Fall des Beschwerdeführers allerdings sogar fünffach verstoßen worden.
Die Behörde teilte der Volksanwaltschaft in einer Stellungnahme mit, dass ihr die vorher aufgezeigte Problematik schon wesentlich länger bekannt sei. Die Behörde stellte in Aussicht, die Situation künftig zu verbessern.
Volksanwältin Elisabeth Schwetz wies darauf hin, dass die Volksanwaltschaft nicht alleinig die Gesetzeskonformität der Vorgehensweise einer Behörde zu prüfen hat, sondern auch deren Bürgerfreundlichkeit. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen den Verkehrszeichen auch intuitiv folgen können und sich darauf verlassen können, dass ihre Vorgangsweise rechtskonform ist. Vor der Verhandlung im November wäre seit April 2022 und damit über 2,5 Jahre in der Sache nichts unternommen worden. „Das ist so nicht hinzunehmen“, so die Volksanwältin. „Alle Verkehrsteilnehmer haben das Recht auf Sicherheit im Straßenverkehr“, bekräftigt Schwetz. Sollte auf den Oberwarter Radwegen tatsächlich jemand aufgrund der Untätigkeit der Verkehrsbehörde zu Schaden gekommen sein, wäre eine Amtshaftungsklage nicht auszuschließen. Volksanwältin Schwetz macht auf den Zusammenhang zwischen einer überforderten Behörde und der konkreten Gefährdung von Verkehrsteilnehmern aufmerksam. Die Volksanwaltschaft werde die Entwicklung des Radwegenetzes in Oberwart weiterhin beobachten.
Nachgefragt: Aufforstung Kleinwalsertal – Wildbach- und Lawinenverbauung kommt vertraglicher Verpflichtung nicht nach
Im Kleinwalsertal in Vorarlberg erließ die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Mai 2020 für einige überalterte Bäume eines Schutzwaldes einen Fällungsbescheid. Die Bäume wurden von der Wildbach- und Lawinenverbauung gefällt und der Nettoerlös sollte der Familie, welcher der Wald gehört, zugutekommen. Die Familie stellte für die Lagerung des Holzes ihren Grund zur Verfügung – die Wildbach- und Lawinenverbauung sollte dafür den Wald wieder aufforsten, was auch schriftlich in einem Vertrag festgehalten wurde. Da die Familie nachträglich jedoch nicht auch noch eine Privatstraße Jägern zur Verfügung stellen wollte, weigerte sich die Wildbach- und Lawinenverbauung, ihrer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Ohne in dem Wald jagen zu dürfen, wäre eine Aufforstung nicht sinnvoll.
Der Fall wurde erstmals im Mai 2024 im ORF diskutiert. Die Volksanwaltschaft kritisierte schon damals, dass sich das Ministerium an gültige Verträge zu halten habe. Auch nach fünf Jahren habe die Wildbach- und Lawinenverbauung den Wald noch immer nicht wiederaufgeforstet, wie Volksanwältin Schwetz in der Sendung berichtete. Das Interesse der Jägerschaft sei berechtigt, jedoch kein Vertragsbestandteil des gültigen, bereits bestehenden Vertrages. „Die Republik Österreich hat auch in punkto Vertragstreue eine Vorbildwirkung und muss ihre Verträge einhalten“, schloss Volksanwältin Schwetz.