Volksanwältin Gaby Schwarz im Bürgeranwalt: Ein Grüngürtel ist kein Lagerplatz!
In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 4.1.2025 ging es um einen als Lagerplatz genutzten Grüngürtel. Monatelang war ein Ehepaar aus Amstetten in ihrem Wohnhaus dem Lärm, Staub und Erdarbeiten der betrieblichen Nutzung des Grünlandes ausgesetzt. Das Ehepaar erstattete zwar Anzeige bei der Gemeinde, die aber nicht eingeschritten ist.
Der Lagerplatz sei zur temporären Nutzung mit der Widmung vereinbar, heißt es. „Diese Bestimmung gibt es so nicht. Grünland ist und bleibt Grünland. Ich kann nicht glauben, dass die Baubehörde eine Vereinbarkeit sieht, wenn im Grünland schwere Container aufgestellt werden, Anschüttungen vorgenommen werden und Asphaltstücke gelagert werden. Ein Grüngürtel ist definitiv kein Lagerplatz“, kritisiert Volksanwältin Gaby Schwarz, die von der Behörde eine umgehende Erlassung von Nutzungsverboten einfordert. „Außerdem wäre eine Entschuldigung der Gemeinde beim betroffenen Ehepaar angebracht, dass sie nicht umgehend eingeschritten ist“, appelliert die Volksanwältin.
Nachgefragt: Abbruchauftrag für ein Ferienhaus
„Nachgefragt“ wurde, wie es mit dem Abbruchauftrag für ein auf einem von der Gemeinde selbst zuerst gepachtetes und ausgepflocktes Grundstück errichteten Ferienhaus weiterging. Doch nun erhielt die Familie einen Abbruchauftrag für das 50 Jahre alte Haus, weil angeblich die Grundgrenzen nicht eingehalten worden seien. „Die Eigentümer haben Rechtsmittel ergriffen und waren damit erfolgreich. Das Landesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass nicht nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Behörde zu dem Schluss gekommen ist, dass die Grenze überbaut wurde. Schließlich ist die Behörde selbst bis zum Jahr 2020 davon ausgegangen, dass das Haus korrekt errichtet wurde.“