Volksanwältin Gaby Schwarz empfiehlt OÖ Weg bei störender Straßenbeleuchtung in der Nacht

25. Jänner 2025

In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 25.1.2025 wurde die Beschwerde einer Familie aus dem burgenländischen Aschau diskutiert, deren gesamter Bauernhof seit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED die ganze Nacht grell beleuchtet wird. „Es wenden sich immer wieder Bürger an die Volksanwaltschaft, die durch Lichtquellen beeinträchtigt werden. Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, dass jede Straße beleuchtet sein muss. Es kann allerdings erforderlich sein, wenn besonders gefährliche Verhältnisse herrschen und so Gefahrenmomente bestehen. Gleichzeitig sind die Bedürfnisse von Anrainern zu berücksichtigen, die von starker Beleuchtung negativ beeinflusst werden“, erklärt Volksanwältin Gaby Schwarz.

Sie verweist auf das Land Oberösterreich, das mit einer guten Lösung vorangeht. Der Landtag hat 2024 eine Novelle des Umweltschutzgesetzes beschlossen, wonach wesentliche Punkte bei Außenbeleuchtungen geprüft und eingehalten werden müssen. Es geht dabei um bedarfsgerechte Betriebszeiten, die Lichtfarbe und die Strahlrichtung. „Als Volksanwaltschaft empfehlen wir bei ähnlichen Fällen, sich an diesem Weg zu orientieren. So bekommen die Gemeinden Rechtssicherheit und auch die Bedürfnisse betroffener Anrainer werden berücksichtigt. Ich appelliere auch an die Gemeinde in Aschau, sich diese Vorgehensweise anzusehen und gemeinsam mit den betroffenen Anrainern nochmal zu prüfen, wie eine Verbesserung erreicht werden kann. Sei es durch Versetzen oder Kürzen des Leuchtmastens, durch Einsatz von Bewegungsmeldern oder durch Reduktion der Lichtintensität“, so Volksanwältin Gaby Schwarz.

Nachgefragt: Dank Volksanwaltschaft kam Bürger zu seinem Recht

Im Februar 2024 wurde im Bürgeranwalt der Fall von Herrn B. behandelt, der sich mit seinem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewendet hat: Aufgrund eines Dienstbarkeitsvertrags war die Stadtgemeinde Pressbaum verpflichtet, die auf dem Grundstück seiner Mutter verlegten Kanalleitungen, Wasserleitung, Speicherungs- und Pumpanlage jährlich im Voraus einen Pachtzins zu zahlen. Allerdings wollte die Gemeinde den Pachtzins erst im Folgejahr entrichten. Mittlerweile wurde diese Angelegenheit zur Zufriedenheit der Betroffenen bereinigt. „Die Nachzahlungen wurden geleistet und es wurde klargestellt, dass der Pachtzins im Vorhinein zu zahlen ist. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Gemeinde für die Kooperation bedanken“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz.