Volksanwältin Brinek als Expertin beim "CAF-Day"
Das Bundeskanzleramt und das KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung luden zur Qualitätsmanagement-Veranstaltung „CAF-Day 2013“ ein. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „CAF-2013 - verändert verbessern“ und bat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis in Diskussion zu treten. Über die Qualität der Verwaltung aus Sicht der Volksanwaltschaft referierte Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Die Erfahrungen der Volksanwaltschaft können einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Strukturen innerhalb der Verwaltung leisten. Diese hat nach ca. 500.000 Bürgerkontakten und 200.000 Prüfungsverfahren in den letzten 36 Jahren tatsächliche Kenntnis davon, was die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Staat und ihrer Verwaltung verlangen. „In ca. 3.000 Einzelgesprächen habe allein ich seit Juli 2008 persönlich Beschwerden oder vermeintliche Beschwerden über die österreichische Verwaltung entgegengenommen. In 14 – 18 % der Fälle wurde ein Missstand – und damit gesetzwidriges Vorgehen in der Verwaltung – festgestellt. Fragen einer verbesserten Verwaltungskultur reichen weit darüber hinaus“, sagt Volksanwältin Dr. Brinek im Rahmen ihres Vortrages.
Volksanwältin Brinek spricht mögliche strukturelle Reformen in der Verwaltung an. „Als Frage nach dem Föderalismus bleibt beispielsweise offen, ob es wirklich neun verschiedene Naturschutzgesetze, Bauordnungen/Baurechte geben muss, d.h. verschiedene, gesetzlich geregelte Palmkatzerlschneide-Zeiten, neun verschiedene Regelungen für den Einbau eines Treppenliftes usw.“, erläutert Brinek. Im Baurecht etwa gibt es nicht nur neun unterschiedliche Bauordnungen der Länder. Die Kompetenz zur Erlassung baurechtlicher Gesetze erstreckt sich auch auf die zu den Bauordnungen zählenden „Nebengesetze“: Aufzugsgesetze, Garagengesetze, Kanalisationsgesetze und viele mehr. Hinzu kommt eine kaum absehbare Zahl von Durchführungsverordnungen, wie Bauverordnungen, Bautechnik-verordnungen, technische Bauvorschriften, Gehsteigverordnungen, Spielplatzverordnungen, Bauplanverordnungen etc.
Volksanwältin Brinek erläutert außerdem den Ansatz einer Aufgabenerfüllungsreform, d.h. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Als Beispiele nennt sie die Formulierung präziser Zielvorgaben mit Zeitstruktur, Wirtschaftsprüfer in Ministerien, die Benennung und Überprüfung von Erfolgskennzahlen, die Schaffung von Anreizsystemen für Veränderungen, etc.
Wesentlich ist jedenfalls, dass sich Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Verwaltung rasch, effizient und kostensparend erledigt wird. Die Verwaltung müsse deshalb am Ergebnis (in zeitgemäßer Form) orientiert sein, nicht am Erhalt von Strukturen. „Sie muss sich im Wettbewerb messen lassen“, sagt Brinek.
Was den Zugang zum Recht und die damit verbundenen Schwierigkeiten betrifft, wird im Zusammenhang mit Verfahren bei Gericht offenkundig, dass BürgerInnen viele Schritte und Entscheidungen nicht verstehen, weil ihnen die Abläufe fremd sind. Damit überblicken sie ihre Chancen und Möglichkeiten nicht. Dasselbe gilt auch für das Verwaltungsverfahren. Auch hier ist beispielsweise die Konsequenz eines Bescheids oder eine Fristversäumnis vielfach nicht bekannt.
Der begonnene Weg für die Verbesserung der Verwaltungsstrukturen müsse daher im Sinne der BürgerInnenzufriedenheit fortgesetzt werden. „Wenn sich BürgerInnen ungebührlich behandelt fühlen, wenden sie sich auch vom „Staat“ ab, was politisch nicht intendiert sein kann“, schließt Brinek.