Volksanwälte diskutierten Kärnten-Bericht mit dem Landtag

19. Jänner 2021

Am 19. Jänner diskutierten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz den Bericht der Volksanwaltschaft an den Kärntner Landtag 2018 - 2019 mit den Abgeordneten des Ausschusses für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen.

Mit dem Bericht präsentierten die Volksanwälte die Ergebnisse ihrer Kontrolle der Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltung. Neben dieser Kontrolltätigkeit ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig und prüft öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden (Gefängnisse, Pflegeheime, Polizeianhaltezentren, u.a.).

In den Jahren 2018 und 2019 wurden 415 Prüfverfahren betreffend die Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltung  abgeschlossen.  In 51 Fällen stellte die VA einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 12 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die VA bei 190 Beschwerden, in 174 Fällen war die VA nicht zuständig. In der Präventiven Menschenrechtskontrolle wurden 58 Kärntner Einrichtungen besucht sowie drei Polizeieinsätze begleitet.

Die wichtigsten Ergebnisse sind im Bericht zusammengefasst.

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Volksanwalt Amon: Persönlicher Kontakt bei Sprechtagen vor Ort nach wie vor wichtiges Angebot der Volksanwaltschaft

Volksanwalt Werner Amon, der auf Landesebene unter anderem für die Gemeindeverwaltung und alle kommunalen Angelegenheiten zuständig ist, betonte: „Im Zeitraum 2018 - 2019 hat sich in Kärnten die Beschwerdezahl zwar ein wenig erhöht, das lässt aber noch keinen Trend erkennen.“

Es sei wichtig, dass die Bevölkerung dem Angebot der Volksanwaltschaft, sich an diese zu wenden nachkomme, da: „es der Volksanwaltschaft ein besonderes Anliegen ist, auch vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Aus diesem Grund bietet die Volksanwaltschaft im Rahmen von Sprechtagen in den Gemeinden die Möglichkeit, Anliegen auch persönlich vorzubringen“, erklärte Volksanwalt Amon. Die Kärntnerinnen und Kärntner nutzten dieses Angebot an 33 Sprechtagen, um ihr Anliegen persönlich mit den Volksanwälten zu besprechen.

 

Volksanwalt Achitz: Erfolg bei Kinder-und Jugendhilfe; Handlungsbedarf gegen Diskriminierung psychisch Kranker

„Die Volksanwaltschaft sorgt dafür, dass die Verwaltung mit Herz und Hirn funktioniert. Wenn die Verwaltung Fehler macht, machen wir darauf aufmerksam“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz, zuständig u.a. für Gesundheit und Soziales: „Wenn notwendig, regt die Volksanwaltschaft auch bei der Politik Änderungen an. Erfreulich, wenn sie auch aufgegriffen werden.“ Etwa bei der Kinder- und Jugendhilfe, wo die VA 2017 in einem Sonderbericht die hohe Zahl der in Kärnten außerhalb der Familien fremduntergebrachten Kinder kritisierte. Achitz: „Durch Maßnahmen wie das Pilotprojekt ‚Frühe Hilfen‘ wurde die Zahl der Fremdunterbringungen reduziert.“

Wo in Kärnten hingegen Handlungsbedarf besteht, ist die unprofessionelle und menschenrechtlich bedenkliche Unterbringung psychisch kranker Menschen in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR). Trotz jahrelanger Kritik der VA und Zusagen des Landes wurden keine Schritte zu einer Verbesserung gesetzt. Die ZPSR sind entlegene bäuerliche Betriebe, in denen Bewohnerinnen und Bewohner oft seit Jahrzehnten leben und um ein Taschengeld auch in der Landwirtschaft mitarbeiten. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben keinen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten. Achitz: „Die Versäumnisse in diesem Bereich müssen endlich behoben werden.“

 

Volksanwalt Rosenkranz: Fast doppelt so viele Männer wie Frauen aus Kärnten wandten sich an die Volksanwaltschaft

Volksanwalt Walter Rosenkranz, der für Polizei und Staatsbürgerschaft, aber auch Schulen, Kultur und Umweltschutz sowie Land- und Forstwirtschaft und Jagd zuständig ist, sah keinerlei dramatischen Entwicklungen: „Die Beschwerden haben sich nur beim Umweltschutz gesteigert. Aufgrund der niedrigen Fallzahl kann man aber wohl nicht von einem Trend sprechen.“ Zu Problemen komme es oft, wo etwa Gewerbeflächen zu nahe an Wohngebiete heranreichten, sodass Nachbarn von Lärm oder Geruch beeinträchtigt würden.

Ein großes allgemeines Anliegen der Volksanwaltschaft sei es laut Rosenkranz indessen, ihren Bekanntheitsgrad bei den Frauen zu steigern. „Fast doppelt so viele Männer wie Frauen aus Kärnten wandten sich mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Bundesweit liegt das Verhältnis sogar bei zwei Dritteln zu einem Drittel. Wir Volksanwälte wollen aber auch Frauen verstärkt ermutigen, sich bei Problemen mit der öffentlichen Verwaltung an uns zu wenden“, erklärte Volksanwalt Rosenkranz.