Volksanwälte beantworten Anfragen zur aktuellen Situation

28. März 2020

Die aktuelle Situation, in der das Leben der Menschen durch Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus stark verändert wird, bedarf auch einer Anpassung der seit sehr vielen Jahren erfolgreichen ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Peter Resetarits ersuchte die drei Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz – abseits des sonstigen Sendungskonzeptes und über die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft hinaus – in der Sendung am 28. März 2020 brennende Fragen der Menschen zu beantworten, die diese an die Redaktion Bürgeranwalt gerichtet hatten.

Neu war auch, wie diese Sendung aufgezeichnet wurde: Peter Resetarits war allein im Bürgeranwaltsstudio anwesend, weder die Volksanwälte, Vertreterinnen und Vertreter der Behörden noch die Menschen, deren Anliegen üblicherweise in der Sendung gezeigt und rege diskutiert werden, waren vor Ort. Die Volksanwälte befanden sich in einem anderen Studio und wurden hintereinander zugeschaltet und interviewt. So konnten auch die Zuseherinnen und Zuseher bemerken, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen erfordern. Abstandhalten ist bei der Sendung „Bürgeranwalt“ ebenso das Gebot der Stunde.

Fülle an verschiedenen Fragen

Der Bogen der Fragen spannte sich von der Bezahlung der Präsenz- und Zivildiener, dem Aufsuchen von Zweitwohnsitzen und Friedhöfen, Besuchs- und Ausgehverboten in Pensionistenheimen über die Verlängerung von befristeten Führerscheinen, das Ablaufen des „Pickerls“ am Fahrzeug, Urlaubsstornos, Weiterbezahlung von Mietzins bis zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen wie Pensionsbeiträgen in der Kurzarbeit, Arbeitslosengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer und die Einreise von Frauen aus dem benachbarten Ausland, die in der 24-Stunden-Betreuung wichtige Arbeit leisten.

Die Volksanwälte konnten in der Sendung ihre Erfahrungen nützen, die sie aus ihren früheren beruflichen Tätigkeiten als Parlamentarier, Arbeitnehmervertreter und Rechtsanwalt gewonnen haben. Die Zuständigkeit der Institution hat sich aber auch in der Corona-Krise nicht geändert: Die Bundesverfassung hat die Volksanwaltschaft als nachprüfende Kontrollstelle über behauptete Missstände in der Verwaltung eingerichtet. Sie ist daher keine Rechtsberatungs- oder Rechtsvertretungsstelle. Selbstverständlich bemüht sich die Volksanwaltschaft aber, auch in Krisenzeiten Anfragen zu beantworten und weiterzuhelfen.

Behörden online und telefonisch nützen

Das Internet bietet in diesen Zeiten eine große Hilfe, um einfach an Informationen heranzukommen. Autofahrerclubs, Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Bundesministerien, aber auch Behörden wie Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden und viele andere Institutionen können weiterhelfen und stehen vielfach auch telefonisch zur Verfügung. Dieses Informationsangebot sollten die Menschen unbedingt nützen.