Volksanwälte Amon, Achitz und Rosenkranz stellen sich vor

5. Juli 2019

Seit 1. Juli 2019 sind Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz die neuen Mitglieder der Volksanwaltschaft. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2025 gewählt.

Zu Beginn ihrer Funktionsperiode vereinbaren die Mitglieder der Volksanwaltschaft eine Geschäftsverteilung. Darin wird festgelegt, welchen Geschäftsbereich jedes Mitglied übernimmt und für welche Verwaltungsbereiche es damit verantwortlich ist. Wie die neuen Tätigkeitsbereiche zusammengesetzt sind und wo die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen werden, stellten Amon, Achitz und Rosenkranz in einer Pressekonferenz vor.

Schwerpunkte von Volksanwalt Werner Amon

Die Schwerpunkte der Aufgaben von Volksanwalt Werner Amon liegen im Bereich der Kontrolle der Justiz, der Finanzverwaltung und insbesondere auch der Gemeindeverwaltung in jenen sieben Bundesländern, die die Volksanwaltschaft mit der Kontrolle der Landes- und Gemeindeverwaltung betraut haben.

Darüber hinaus wird Volksanwalt Werner Amon die Funktion als Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI) übernehmen. Es ist die weltweite Vereinigung parlamentarischer Volksanwälte mit derzeit 198 Mitgliedern. Hier gilt es für Volksanwalt Amon weiterhin die Mitglieder bestmöglich zu servicieren etwa durch Trainingsangebote für Mitarbeiter, aber ganz besonders jenen Mitgliedern Unterstützung zu geben, deren Unabhängigkeit oder Kompetenzen in ihren Ländern in Frage gestellt werden.

Kein Rechtstaat ohne funktionierende Justiz

Die Bevölkerung hat einen grundlegenden Anspruch auf eine funktionierende Justiz. Die in letzter Zeit verstärkte öffentliche Kritik zeigt sich auch in den Berichten der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Amon möchte die Justiz dabei unterstützen, die Rahmenbedingungen zu verbessern. „Überlange Verfahren und Ermittlungen sind nicht gerade vertrauensbildend“, so Volksanwalt Amon. Auf dem Prüfstand steht für ihn auch die Gewährleistung der Menschenrechte. Deren Schutz zeigt sich insbesondere bei Randgruppen. Gefordert ist dabei der Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges. Volksanwalt Amon will verstärkt darauf hinwirken, dass Haftbedingungen und Arbeitsbedingungen nicht einander ausschließen, sondern gleichermaßen wichtig sind.

Schwerpunkte von Volksanwalt Bernhard Achitz

Volksanwalt Bernhard Achitz ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend, Frauen und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.

Soziale Rechte sind Menschenrechte

Ein Sozialstaat gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für alle und federt soziale Risiken durch soziale Rechte ab. Er unterstützt benachteiligte Gruppen nicht aus Barmherzigkeit, sondern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten und räumt durchsetzbare Ansprüche auf Leistungen ein. Unser Verfassungsrecht enthält aber weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen.

„Die Verankerung sozialer Grundrechte scheiterte in Österreich bislang regelmäßig an der politischen Konsensfähigkeit. Ich selbst war 2003 und 2004 Mitglied des Österreich-Konvents und möchte auch in meiner neuen Funktion einen Beitrag zur besseren Absicherung und Verankerung sozialer Grundrechte leisten“, definiert Volksanwalt Achitz einen Arbeitsschwerpunkt.

Rentenkommission

Neben der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und dem Schutz der Menschenrechte befasst sich die Volksanwaltschaft mit Anträgen nach dem Heimopferrentengesetz (HOG). Die Heimopferrente gebührt ehemaligen Opfern von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie. Antragsberechtigt sind Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde.

Seit 1. Juli 2019 wird die Rentenkommission von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz geleitet. Diese Rentenkommission besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Berufen und befasst sich mit den Anträgen auf Heimopferrente

Schwerpunkte von Volksanwalt Walter Rosenkranz

Auch Volksanwalt Walter Rosenkranz freut sich auf die neue Tätigkeit: „Schon als junger Jurist habe ich mich in der Volksanwaltschaft beworben. Umso mehr freue mich, dass ich nun als Volksanwalt arbeiten darf.“ Im Vordergrund steht für ihn die Begegnung mit den Menschen in ganz Österreich und die persönlichen Gespräche über ihre Sorgen und Probleme. „Ich schätze die Arbeit der österreichischen Behörden. Sie sind nicht unsere „Gegner“, aber wenn bei der Prüfung Missstände hervorkommen, müssen sie aufgezeigt und Lösungen gefunden werden. Wenn die Verwaltung alles richtig gemacht hat, werde ich die Menschen aufklären“, so Rosenkranz. Themen, die ihm wichtig sind und eventuell auch die Öffentlichkeit bewegen, wird Rosenkranz amtswegig aufgreifen.

Auf Bundesebene ist Walter Rosenkranz zuständig für das Polizei-, Fremden- und Asylrecht, Wahlrecht, Personenstandrecht, Denkmalschutz, die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Energiewesen, Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auf Landesebene prüft er u.a. Verkehrs- und Agrarangelegenhei-ten, Staatsbürgerschaft sowie Fragen zu Kommunalgebühren.

Saubere Gewässer und Hilfe für chronisch kranke Kinder bleiben aktuelle Themen

„Im Bereich der nachprüfenden Verwaltungskontrolle sind mir die Themen Gewässerschutz und chronisch kranke Kinder im Bildungssystem sehr wichtig. Hier möchte ich die bisherigen Bemühungen meines Vorgängers Dr. Fichtenbauer fortführen“, so Rosenkranz. Auch der Schutz der Menschen vor Hochwasser bleibt ein aktuelles Thema. In seiner Amtszeit möchte er auf die Umsetzung einer Versicherungspflicht hinwirken.