Viel Lärm durch Traktorpulling-Veranstaltung
In St. Kanzian am Klopeinersee fand im August 2014 eine "Traktorpulling" –Veranstaltung statt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten gerne, dass es das erste und letzte Mal gewesen wäre. Traktoren und andere Gefährte werden mit Panzer- und Flugzeugmotoren bestückt, um schwere Anhänger mit Bremsvorrichtung über ein Feld zu ziehen. Wer am weitesten mit seinem bis zu 10.000 PS starken Fahrzeug zieht, gewinnt. Damit sind Lärmbelastungen verbunden, weiters steigen bis zu 40 Meter hohe schwarze Rauchsäulen aus den Auspuffanlagen auf.
Die Kärntner Landesregierung führte Lärmmessungen durch, bei der Werte von bis zu 93 dB bei nur 300 Meter entfernten Wohnhausanlagen gemessen wurden. Die Veranstaltung dauert zwar nur zwei Tage, jedoch kommen zusätzlich noch Auf- und Abbauarbeiten hinzu, was eine Mehrbelastung von weiteren acht Tagen bedeutet. Ein großes Ärgernis für die Nachbarn war auch, dass sie bei der Bewilligung der Veranstaltung kein Mitspracherecht hatten. Von Seiten der Behörden hieß es, man könne sich ja hinterher beklagen, was die Bewohnerinnen und Bewohner auch taten und Volksanwalt Fichtenbauer um Hilfe baten.
Im Studio stellte sich der Präsident der Österreichischen Traktorpulling Organisation (ÖTPO) sowie sein Amtsvorgänger der Diskussion. Sie räumten zwar ein, dass es kleine organisatorische Mängel, wie zum Beispiel das Müllmanagement, gegeben hätte, jedoch sei die Distanz zu den Wohnbereichen ausreichend gewesen. Von Seiten der Gemeinde und des Landes wurde keine Vertreterin bzw. kein Vertreter ins Studio entsandt.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer sieht nicht die Schuld beim Veranstalter. Dieser möchte selbstverständlich eine solche Veranstaltung durchführen, das Problem liege darin, dass der Veranstaltungsort ungeeignet sei. Die 300 Meter Distanz zu den Wohngebäuden sei viel zu gering. Ebenso sei der Sicherheitsbericht, der bei der Bewilligung bei derlei Veranstaltungen vorab bei der Behörde hinterlegt werde muss, nicht evaluiert worden. Ein neuer Veranstaltungsort sollte gesucht werden, der nicht mehr in der Nähe von Wohngebieten liegt.
Nachgefragt: Dauer Asylverfahren
Eine türkische Familie, mit deren Fall die Volksanwaltschaft seit vielen Jahren beschäftigt war, stellte 2003 Asylanträge. Die negativen Entscheidungen bekämpfte sie 2007 vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat, der die Verfahren im Juli 2008 unerledigt an den Asylgerichtshof weiterleitete. Letztlich „erbte“ das Bundesverwaltungsgericht mit Jahresbeginn 2014 die offenen Verfahren.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer berichtete, dass die Asylanträge zwar kürzlich abgelehnt wurden, jedoch auf Grund der langen Dauer des Verfahrens und der guten Integration der Familie ein humanitäres Bleiberecht eingeräumt wurde. Die Familie kann somit in Österreich bleiben.