Verweigerter Schulzutritt und Meldung an Jugendamt

3. Jänner 2022

Ein Oberösterreicher brachte seinen Sohn zur Schule und wollte ihn zum Corona-Test begleiten. Für sich und seinen Sohn führte er ärztliche Atteste mit, die sie von der Maskentragepflicht befreiten. Obwohl er schon davor seinen Sohn zum Corona-Test begleitet habe, hätte ihm der Schuldirektor im Auftrag eines leitenden Mitarbeiters der Bildungsdirektion den Zutritt zur Schule verwehrt. Es entspann sich eine Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Polizei gerufen wurde. Der Schuldirektor meldete den Vater bei der Kinder- und Jugendhilfe, da man den „Eindruck der Instrumentalisierung des Sohnes durch den Vater für die Durchsetzung seiner Vorstellungen und Wertehaltungen“ hatte.

„Die Volksanwaltschaft prüfte die Beschwerde einerseits hinsichtlich der Testpflicht und andererseits, ob die Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe zurecht erfolgt ist“, erklärt dazu Volksanwalt Walter Rosenkranz. Die Überprüfung der Volksanwaltschaft ergab, dass beim ersten Punkt kein Missstand vorlag, da das Vorgehen des Direktors im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung der Höchstgerichte war.

Hinsichtlich der Gefährdungsmeldung bei der Kinder- und Jugendhilfe wurde allerdings ein Missstand festgestellt: „Das Schulunterrichtsgesetz sieht eine Gefährdungsmeldung vor, wenn Erziehungsberechtigte ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor“, so Rosenkranz. Der Schuldirektor hätte daher eine solche Meldung nur machen dürfen, wenn er selbst von der Pflichtverletzung überzeugt gewesen wäre und nicht, wie die Stellungnahme des Bildungsministeriums lautete, „damit sich Experten damit beschäftigen können, ob hier eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt oder nicht“. Auch der Hinweis auf eine „Instrumentalisierung des Sohnes durch den Vater für die Durchsetzung seiner Vorstellungen und Wertehaltungen“ sei problematisch, da es geradezu zum Kern des elterlichen Erziehungsrechts gehöre, eigene Wertvorstellungen an die Kinder weiterzugeben.