Verdorbenes Trinkwasser kein Grund zur Eile?

28. Mai 2022

Herr S. aus dem Bezirk Krems wandte sich an die Volksanwaltschaft, da seine einzige Trinkwasserquelle seit einigen Jahren kontaminiert ist. Dem Ehepaar S. bleibt somit nichts Anderes übrig, als zum Kochen stilles Mineralwasser zu verwenden. Konnte man anfangs Keime noch durch Abkochen abtöten, so gebe es nun sogar Spuren von Blei im Wasser, weswegen das Wasser gar nicht mehr zu verwenden sei. Auch weiße Wäsche werde grau und sei sehr schwierig sauber zu bekommen. Als Ursache vermutete Herr S. eine Aufschüttung, die ein Nachbar 2017 gemacht habe. Dadurch hätten sich die Abflussverhältnisse verändert und das Trinkwasser sei verschmutzt. Auch beim Düngen nehme der Nachbar keine Rücksicht auf Herrn S und berufe sich auf eine Bewilligung der BH Krems.

Ein Gutachten der BH Krems konnte den Verdacht von Herrn S. indessen nicht untermauern. Herr S. vermutet, dass dies daran liegen könnte, dass die Proben für das Gutachten an der falschen Stelle entnommen worden sind. Die BH Krems schrieb in ihrer Stellungnahme, dass die Aufschüttung des Nachbarn nicht entsprechend den Bewilligungen vorgenommen worden sei, Amtssachverständige verschiedener Disziplinen hätten jedoch festgehalten, dass die Aufschüttung auch nicht ursächlich für die schlechte Wasserqualität bei Herrn S. sei.

Seitens der Gemeinde gibt es aktuell keine Überlegungen, das Grundstück an die Gemeindewasserleitung anzuschließen. Im Zuge eines Breitbandausbaus könnte dies theoretisch miterledigt werden, die Kosten für die rd. 1,6 km lange Leitung müssten jedoch von Herrn S. getragen werden.

„Ein zusätzliches Problem ist, dass sich die Behörde nicht festlegen wollte, ob nach dem Abwallwirtschafts- oder Wasserrecht vorgegangen werden muss“, erklärte Volksanwalt Walter Rosenkranz in der Sendung und kritisierte, dass die BH Krems in dieser Angelegenheit sehr schleppend vorgegangen wäre: 2019 sei ein Gutachten erstellt worden und 2021 gebe es erst einen Bescheid. „Man sieht daran, dass das Thema Trinkwasser bei der BH Krems nicht mit Herzblut verbunden ist. Auch die Gemeinde kommt hier nicht so leicht aus der Verantwortung“, so Volksanwalt Rosenkranz: „Wenn das Trinkwasser gefährdet ist, besteht für die Gemeinde ein Anschlusszwang ans öffentliche Wassernetz.“

 

Nachgefragt: Corona-Sonderförderung für Kindergarten erfolgte rechtzeitig

Der Fall eines privaten Kindergartens (KiGa) aus der niederösterreichischen Gemeinde Brunn am Gebirge wurde erstmals 2020 im „Bürgeranwalt“ ausgestrahlt: Da während des Lockdown viele Eltern ihre Kinder zu Hause betreuten, empfahl die niederösterreichische Landesregierung, diesen die Beiträge für die Kinderbetreuungseinrichtung zu erlassen. Ein Einkommensverlust für die Betreuungseinrichtungen, der – wie sich zeigte – aber rasch existenzbedrohend werden konnte.

Eltern, die etwa in systemrelevanten Berufen arbeiteten, waren hingegen auch während der Corona-Lockdowns auf Betreuungseinrichtungen angewiesen. Sie befürchteten, dass die KiGas schlimmstenfalls für immer schließen könnten, so auch jener der Beschwerdeführerin bei der Volksanwaltschaft.

Zwar wurde auch zeitnah eine Sonderförderung des Landes Niederösterreich im Landtag beschlossen. Ohne Unterstützung der Eltern wäre aber eine Zwischenfinanzierung der Angestelltengehälter nicht möglich gewesen und der KiGa insolvent geworden.

Volksanwalt Walter Rosenkranz zeigte sich in der Sendung zufrieden, dass die Förderungen im konkreten und auch vielen anderen Fällen zügig ausgezahlt wurden. „Die Gemeinde hätte aber angesichts der vom Land bereits beschlossenen Sonderförderung auch sagen können, sie finanziert die auszubezahlende Förderung an den Kindergarten vor, holt sich dann das Geld vom Land zurück und nimmt so viele Sorgen von den Betreibern der Betreuungseinrichtungen weg“, resümierte Rosenkranz.