Verbrechensopfer wird im Stich gelassen

29. Juni 2019

Herr K. wurde als Kind sieben Jahre lang von einem Verwandten sexuell schwer missbraucht. Er leidet noch immer unter den Folgen. Als Jugendlicher rutschte er in die Drogenszene ab, saß mehrmals im Gefängnis. Heute hat er sein Leben im Griff und eine Familie gegründet. Doch noch immer schafft er es kaum, über die schrecklichen Erlebnisse zu sprechen. Im Jahr 2017 verurteilte ein Gericht den Täter rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft und sprach Herrn K. 80.000 Euro Schmerzengeld zu. Doch vom Täter bekam Herr K. bisher nur einen kleinen Bruchteil der Summe.

Herr K. stellte daher beim Sozialministerium einen Antrag auf Pauschalentschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Das Sozialministerium lehnte jedoch ab, laut Gesetz wird erst für Verbrechen, die nach dem 01.06.2009 begangen wurden, eine Entschädigung bezahlt.

Volksanwalt Kräuter: „Laut Gesetz gibt es eine Härtefallklausel. Diese müsste bei Herrn K. jedenfalls Anwendung finden.“ Kräuter appellierte in der Sendung Bürgeranwalt zudem an die Übergangsregierung, Lücken im VOG zu schließen und auch den Höchstbetrag der Pauschalentschädigung von 4.000 Euro anzuheben.