Unvollständige Einsichtsgewährung in Externistenprüfungsunterlagen

20. April 2020

Der Vater einer Schülerin im Hausunterricht hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Bei einer Einsichtnahme in die Externistenprüfungsunterlagen seiner Tochter an einer Grazer Volksschule wollte er als Vertrauensperson eine pensionierte Lehrerin beiziehen, welcher jedoch der Zutritt verwehrt worden war. Auch in die Prüfungsprotokolle wurde ihm nur eine unzulängliche Einsicht gewährt: Der Kompetenzcheck sei zwar vollständig abgehakt gewesen, die ihm vorgelegten Prüfungsunterlagen hätten allerdings nur einen Teil des Kompetenzchecks enthalten und ein Zeugnis sei gar nicht beigelegt gewesen.

Die Volksanwaltschaft kam nach Prüfung und Einholung einer Stellungnahme des Bildungsministeriums zwar zum Ergebnis, dass die Gewährung des häuslichen Unterrichts rechtlich in Ordnung war. Das Kind erbrachte in Mathematik und Deutsch, wie auch in anderen Fächern, positive Leistungen. Dem Wunsch der Volksanwaltschaft entsprechend wurde auch eine Kopie des vollständigen Prüfungsprotokolls der Externistenprüfung des Mädchens übermittelt. Das Zeugnis, so das Ministerium, wäre im Original ausgehändigt worden und läge daher im Akt nicht auf. Die zuständigen Schulaufsichtsorgane der Bildungsdirektion für die Steiermark hätten weiters die Prüfungsunterlagen überprüft und wären zum Schluss gekommen, dass diese den Anforderungen der Externistenprüfungsverordnung entsprächen und die Lehrplananforderungen der Schulstufe erreicht wären.

Die weitere Prüfung der Volksanwaltschaft ergab, dass die Kinder und ihre Erziehungsberechtigten auf Verlangen vollständige Einsicht in die Prüfungsunterlagen und somit auch in das Prüfungsprotokoll erhielten. Sie wären außerdem berechtigt, an Ort und Stelle auf eigene Kosten auch Abschriften und Kopien davon anzufertigen. Sachverständige Personen könnten aber zum besseren Verständnis der Unterlagen beigezogen werden.

„Das BMBWF bestätigte somit, dass die dem Vater nicht vollständig gewährte Akteneinsicht sowie das Verbot, die von ihm ausgewählte sachverständige Vertrauensperson beizuziehen, nicht korrekt waren. Das Ministerium hat die Bildungsdirektion entsprechend informiert“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. „In Zukunft sollten für ihn daher keine derartigen Probleme mehr entstehen, und ich freue mich, dass die Volksanwaltschaft einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten konnte.“