Unterstützung für Fahrtkosten – ist Bund oder Land zuständig?

10. Jänner 2015

Zehn Jahre ist es nun her, dass die Oberösterreicherin einen Rückenmarksschlaganfall erlitt. Seitdem ist sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Nachdem ihr die Marktgemeinde Lenzing eine Beschäftigung in der Bibliothek anbot, freut sie sich, sich wieder sinnvoll zu betätigen. Den Wegfall der Ausgleichszulage nahm die Oberösterreicherin dafür in Kauf.

Der Bund und die Länder unterstützen Menschen mit Behinderung mit Zuschüssen, um die behinderungsbedingten Mehraufwendungen und die erschwerten Lebensumstände leichter zu bewältigen. Vor ihrer Tätigkeit in der Bücherei erhielt die zweifache Mutter einen Fahrtkostenzuschuss vom Land Oberösterreich. Nachdem sie ihre Tätigkeit in der Bibliothek aufgenommen hatte, erhielt sie einen Mobilitätszuschuss vom Bundessozialamt (nunmehr Sozialministeriumservice), allerdings nur bis Oktober 2013.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutiert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter mit dem Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Dr. Hans-Jörg Hofer, und dem interimistischen Leiter der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich, Dr. Alfred Roller, wieso es zu dem Wegfall der dringend benötigten Unterstützung kam. Laut Ministeriumsvertreter Dr. Hofer kommt der Bund erst zum Zug, wenn Menschen mit Behinderung ab der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Die zwei Stunden in der Bücherei bzw. 90 Euro im Monat liegen unter dieser Grenze. Dr. Roller von der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich weist darauf hin, dass das Land Oberösterreich hingegen nur einen Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder schwer gehbeeinträchtigte Personen, die nicht berufstätig sind, gewährt. Die Auszahlungen, die bisher vom Bund erfolgt sind, könne das Land Oberösterreich „budgetär nicht verkraften“.

Für Volksanwalt Dr. Kräuter ist klar, dass der Frau geholfen werden muss und sie „die falsche Adresse für Sparmaßmaßnahmen“ ist. Durch diese kuriose Situation – der Bund erkenne ihre Beschäftigung nicht an, das Land Oberösterreich hingegen schon – bleibe die Frau auf der Strecke. Hier müsse es, neben einer raschen Einzelfalllösung für die Oberösterreicherin, eine generelle Koordinierung zwischen Bund und Ländern für ähnliche Fälle geben. Laut Dr. Hofer sei man im Ministerium gerne bereit mit den Ländern Gespräche über eine generelle Lösung zu führen und sagt eine erneute Prüfung der Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für die Betroffene zu.

Nachgefragt: Kostentragung für Wundbehandlung

Zwei Fälle in denen es um die Kostentragung für Wundbehandlung ging, waren Thema der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ im Herbst 2014. Eine Pensionistin hatte nach einem Unfall eine verletzte Stelle am Bein, die ein Jahr lang nicht verheilte. Die 70-Jährige nahm bei einer Wundambulanz im Waldviertel mehr als 70 Einheiten in Anspruch. Insgesamt entstanden Kosten von über 2.500 Euro - für die Pensionistin ein kleines Vermögen. Einem 70-jährigen Wiener erging es ähnlich. Er hat, bedingt durch eine Bypass-Operation mit Venenentnahme, eine Wunde am rechten Bein, die seit drei Jahren nicht verheilt. Nach einem einjährigen Martyrium wandte er sich an eine Wundordination im Weinviertel, die ihm weiterhelfen konnte. Die Kosten der insgesamt über 80 Behandlungen liegen jedoch bei mehr als 6.000 Euro. In beiden Fällen übernahm die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) nicht die Kosten für die Behandlung von chronischen Wunden in den Wundheilambulanzen.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter diskutierte mit Mag. Norbert Amon von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sowie Dr. Silvia Türk vom Gesundheitsministerium. In weiterer Folge beschloss die BVA, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Volksanwalt Kräuter zeigt sich erfreut, dass im Fall der Mindestpensionistin eine Ausnahme gemacht wurde und sie eine Unterstützung von rund 2.000 Euro erhält. Trotz des erfolgreichen Ausgangs im Einzelfall betont der Volksanwalt, dass es hier einer Anerkennung des Berufes „Wundmanager“ bedarf. Dies diene dem Wohl der Patientinnen und Patienten und würde langfristig Kosten senken.