Unterhaltsverfahren nach mehr als vier Jahren immer noch nicht abgeschlossen
Immer wieder wird die Volksanwaltschaft mit Beschwerden über lange Verfahrensdauer konfrontiert. In diesem Fall kritisiert Volksanwältin Brinek die Vorgehensweise besonders scharf: „Gerade in Angelegenheiten, die den Unterhalt minderjähriger Kinder betreffen, ist eine rasche Abhandlung unbedingt nötig.“
Eine vierjährige Verfahrensverzögerung mit einer inhaltlichen Komplexität und einer schwierigen Personalsituation bei Gericht zu erklären, lasse sie nicht gelten. „Auch im Falle von Versetzungen und Abwesenheiten von Diplomrechtspflegerinnen wegen Mutterschutz oder Karenz müssen sich die Betroffenen auf zeitnahe Entscheidungen über ihren Unterhaltsanspruch verlassen können.“
Das BMJ sicherte nach Anfrage der Volksanwaltschaft zu, dem Verfahren von Seiten der Dienstaufsicht verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und auf einen raschen Verfahrensfortgang zu drängen.