Unsichere Zeiten für Hotels nach der Wiedereröffnung

23. Mai 2020

Zahlungen für bereits gekaufte Waren, Rückzahlungen von bereits geleisteten Anzahlungen, Provisionen an Reiseplattformen, Gebühren für Gas und Wasser, Löhne und Gehälter, die vorzufinanzieren sind, fallen auch an, wenn Hotels geschlossen sind. Hotels in Großstädten sind auf internationales Publikum angewiesen. Bei einer zu geringen Auslastung nach der Wiedereröffnung müssten sie wieder schließen. Zimmer werden nicht nur gereinigt, sondern auch desinfiziert. Vorgaben für die Hotels nur acht Tage vor dem Öffnungstermin seien zu kurzfristig erfolgt, so der Vorwurf der Hotellerie in Wien.

Die in der Sendung anwesende Sektionschefin für Tourismus zeigte für die Lage vollstes Verständnis. Man kenne die Betroffenheit aus vielen Gesprächen, die man in den letzten Wochen geführt hätte. In der Diskussion erachtete Volksanwalt Walter Rosenkranz die von Vertretern der Hotelbranche erhobenen Forderungen nach einer Verlängerung der Kurzarbeit für nachvollziehbar. Seitens der Bundesregierungen der letzten Jahre habe es auch wiederholt Überlegungen zur Entlastung der Unternehmen bei den Lohnnebenkosten gegeben. Dies wäre auch befristet vorstellbar, wobei der Gradmesser die monatlich ans Finanzamt zu meldenden Umsatzzahlen sein könnten. So könnte auf einer monatlichen Basis entschieden werden, ob Förderungen aufrechterhalten werden müssen oder nicht.

Unternehmen mit mehr als 40 % Umsatzverlust sollen laut Tourismusministerium Kosten bis zu 75 % ohne Rückzahlungsverpflichtung ersetzt bekommen. Volksanwalt Rosenkranz merkte an, dass Gelder bei den Betroffenen offenbar nicht schnell genug ankämen. Eine rasche Hilfe für die Unternehmen sei essenziell.

Das Ministerium sei bemüht, rasch zu reagieren und Richtlinien einfach zu gestalten, aber auch den Mittelfluss nachvollziehbar zu halten.

Die Vorgehensweise bei Corona-Verdachtsfällen sei im Epidemiegesetz bereits geregelt. Sollte ein Coronafall in einem Hotel auftreten, so waren sich Ministeriumsvertreterin und Volksanwalt Rosenkranz einig, dass eine Hotelschließung nur die letzte Maßnahme sein dürfe. Gegebenenfalls sollte einem Gast mit Verdacht auf eine Erkrankung mitgeteilt werden, dass er das Zimmer nicht verlassen solle. Ausschlaggebend müsse die Entscheidung eines Amtsarztes sein. Letztverantwortlich sei auch das Gesundheitsministerium. Dass eine Woche vor dem Aufsperrtermin den Hotelbetreibern hier noch nicht die Ängste genommen worden seien, empfand Volksanwalt Rosenkranz als bedenklich.

Bürokratie bei Härtefallfonds

Rasche und unbürokratische Hilfe im Zusammenhang mit dem Corona-Härtefallfonds gehören zu den Beschwerdethemen bei der Volksanwaltschaft. Viele Betroffene können etwa nicht verstehen, warum sie der Wirtschaftskammer Daten übermitteln müssen, über die die Finanzämter längst verfügen. Volksanwalt Rosenkranz kritisiert am Beispiel einer Künstlerin in diesem Zusammenhang auch, dass der Härtefallfonds zwar Umsatzeinbußen abgelten sollte, als Kriterium für Auszahlungen jedoch das Einkommen herangezogen wird. Formulare würden – so die Wirtschaftskammer in einer an den ORF übermittelten Stellungnahme – so einfach gestaltet, wie die Vorgaben es zuließen. Auch die Wirtschaftskammer könne nicht willkürlich handeln, sondern sei an die Gesetze gebunden.

Am Beispiel rumänischer Pflegekräfte, deren Einreise nach Österreich mit Korridorzügen und Flügen eigens organisiert worden sei, zeige sich aus Sicht des Volksanwaltes, wie wichtig deren Dienstleistungen für das österreichische Sozialwesen seien. Warum im Zeitalter des Online-Bankings 24-Stunden-Betreuerinnen kein Geld aus dem Härtefallfonds erhalten, weil sie (aus Kostengründen) über kein österreichisches Bankkonto verfügten, nahm auch Volksanwalt Rosenkranz zum Anlass seiner Kritik an der Auszahlungspraxis.

Kein Sportunterricht an den Schulen

Der Vertreter des Bildungsministeriums räumte die Komplexität der aktuellen Regelung, wie Sport- und Bewegungsunterricht durchzuführen sind, ein. Volksanwalt Rosenkranz verwies auf die Bedeutung von Bewegung für Kinder. Nach vielen Wochen des Home-Schoolings sei es für alle Kinder – besonders aber für jene im urbanen Raum – wichtig, am Sportunterricht teilnehmen und damit Bewegung machen zu können. Dass in Schulen mit Sportschwerpunkt Sport auch unter den derzeit bestehenden Vorsichtsmaßnahmen betrieben werden dürfe, zeige, dass Sport und Bewegung möglich seien.

Das Ministerium begründet diese Entscheidung damit, dass man bei der Anmeldung an einer Sportschule eher gewillt sei, sich an Vorgaben zu halten und diszipliniert zu sein. Volksanwalt Rosenkranz ließ dieses Argument nicht gelten. Alle Kinder würden sich grundsätzlich gerne bewegen. Schulen könnten sich im Rahmen ihrer Schulautonomie überlegen, wie sie einen Turnunterricht ermöglichen könnten. Bis zum Ende des Schuljahres werde sich laut Ministerium an der jetzigen Form nichts mehr ändern, ab Herbst sollte jedoch wieder normaler Turnunterricht stattfinden können.