Ungleichbehandlung bei Zulage für Fluglotsen

25. April 2015

In anderen Ministerien seien, so eine der Betroffenen, verträgliche Lösungen für alle Beteiligten, welche Gehaltseinbußen vermeiden, getroffen worden. Sie wünsche sich für das BMLVS ein vergleichbares Schema. Auch der Verfassungsgerichtshof habe bei seinem damaligen Urteil eine „Gesetzesreparatur“ angeregt, die jedoch bis dato ausgeblieben sei. Die Ausbildung zum Fluglotsen koste zwischen 80.000 und 120.000 €, von 14 Personen, die die Ausbildung absolviert hätten, seien bereits neun in private Unternehmen gewechselt, sie selbst und einen Kollegen ziehe es ebenso in naher Zukunft wegen wesentlich besserer Verdienstmöglichkeiten in die Privatwirtschaft.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer beurteilt das Vorgehen des BMLVS – bei aller Fürsprache zum Einsparungswillen – als grob unwirtschaftlich und unzweckmäßig. Es werde viel Geld in die aufwändige Ausbildung investiert, die Ausgebildeten verlassen aber danach das Österreichische Bundesheer und stehen nicht mehr zur Verfügung. Angesichts der Situation, dass ältere Kolleginnen und Kollegen durch die Übergangsregelung beträchtlich mehr verdienen und die Privatwirtschaft bessere Möglichkeiten anbietet, ist diese Reaktion mehr als verständlich. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen wäre erforderlich, so der Volksanwalt.

 

Nachgefragt: Bub bekommt häuslichen Unterricht

Am 10. März behandelte die Sendung Bürgeranwalt gemeinsam mit Volksanwalt Dr. Fichtenbauer den Fall eines Buben, welcher am Asperger-Syndrom leidet. Die aus dieser Krankheit resultierenden besonderen Bedürfnisse wurden in der Sonderschule zu einem Problem: Im Februar 2013 erfolgte seine Suspendierung vom Unterricht.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer stellte fest, dass sich Österreich bei der finanziellen Ausstattung der Schulen zwar im internationalen Spitzenfeld bewege, jedoch nach wie vor quasi „weiße Flecken“ übrig seien. Einer dieser „weißen Flecken“, mit denen sich die Volksanwaltschaft in Zukunft noch intensiv beschäftigen werde, sei der Umgang mit chronisch kranken Kindern. Problematisch sei insbesondere das Sparen an der falschen Stelle. Im konkreten Fall kritisierte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer unter anderem die Einsetzung der Schulwartin als „Stützkraft“, wobei er gleichzeitig ihren guten Willen und die Bereitschaft zu helfen anerkannte.

Die Eltern artikulierten den Eindruck, dass die zuständigen Stellen mittlerweile einfach nur mehr froh seien, dass sie sich nicht mehr mit der „Problematik Florian“ beschäftigen müssen. Die Landesschulinspektorin zeigte aber Verständnis für die Lage der Familie. Sie sei bereits im Gespräch mit Vertretern der NÖ Landesregierung gewesen, um Florian vorübergehend den Unterricht zu Hause und in weiterer Folge wieder in der Klasse zu ermöglichen. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer anerkannte die Bemühungen und hob das Recht jedes Kindes auf Bildung hervor.

Diesem Recht auf Bildung, vor allem in Bezug auf seine besonderen Bedürfnisse, wurde nun Folge geleistet: Der Hausunterricht wurde mittlerweile bewilligt und die entsprechenden Kosten bis zum Ende des Schuljahres sind gesichert, die Eltern sind sehr zufrieden. Derzeit funktioniert der Hausunterricht einwandfrei. Ein entsprechender Antrag für das nächste Schuljahr wurde auch schon gestellt.