Unbedankte Helfer

3. November 2012

Der geschäftsführende Gesellschafter eines Wiener Copy-Shops wandte sich an die Volksanwaltschaft. Weil ein rumänischer Reisebus in der Wiener City zu brennen begann, holte ein Polizist vom Geschäftslokal des Beschwerdeführers zwei Feuerlöscher zur Brandbekämpfung. Glücklicherweise gelang es, das Feuer zu löschen. Die neu angeschafften Feuerlöscher stellte er dem Innenministerium in Rechnung, doch die rund 250 Euro bekam er nicht ersetzt. Das Ministerium argumentierte, dass es sich in diesem Fall um eine allgemeine Hilfeleistung der Polizei gehandelt hätte und deshalb auch Güter, die dabei beansprucht werden, nicht ersetzt würden.

Der Sprecher des Innenministeriums ersuchte in einer schriftlichen Stellungnahme um Verständnis, dass die aktuelle Gesetzeslage in diesem Fall keine Grundlage für das Leisten von Schadenersatz biete. Eine Gesetzesänderung sei aber durchaus zu überlegen.

Volksanwältin Terezija Stoisits betonte, dass sich alle Beteiligten bei dem Vorfall vorbildlich verhalten hätten, beginnend bei den Mitarbeitern des Copy-Shops bis hin zu den Polizisten. Der Schaden könne sehr wohl nach den jetzigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes vom Innenministerium ersetzt werden: Wenn aber diese Möglichkeit nicht genützt werde, so müsse das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden. Zivilcourage gelte es zu unterstützen.

 

Nachgefragt: Fiakersterben „per Verordnung“?

 

Aufgrund einer seit Jahresbeginn 2012 geltenden Änderung der Betriebsordnung zum Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz bangten Wiens Fiaker um ihre wirtschaftliche Existenz und wandten sich im März dieses Jahres an die Volksanwaltschaft. Grüne und rote Karten wurden an die Fuhrwerksunternehmen ausgegeben, die das Fahren nur noch an geraden beziehungsweise ungeraden Tagen erlauben. Zusätzlich müssen Bankgarantien von 25.000 Euro pro Gespann nachgewiesen werden – äußerst schwierige Auflagen für Kleinstbetriebe, die sich gegenüber den größeren Unternehmen benachteiligt fühlten.

In der Sendung vom 24. März 2012 dementierten die Vertreter der Wiener MA 65 und Wirtschaftskammer entschieden, dass mit der neuen Verordnung der Wiener Landesregierung vor allem Fiaker mit nur einem Gespann aus dem Stadtbild gedrängt werden sollten. Auch Unternehmer mit mehreren Kutschen müssten jeden zweiten Tag die Hälfte ihrer Gespanne im Stall lassen, könnten ihre Betriebsmittel also ebenso wenig zur Gänze einsetzen, wodurch der finanzielle Verlust für sie mitunter ungleich höher wäre. 

Endgültig verloren hätten die „kleinen“ Fiaker erst, wenn über ihre eingebrachte Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof negativ entschieden würde. Aus politischer Sicht sind die sogenannten Einkutschenbetriebe aber schon jetzt auf verlorenem Posten: „Stadtverwaltung und Standesvertretung unterstützen die Anliegen der Beschwerdeführer offensichtlich nicht“, so Volksanwältin Stoisits, der derzeit auch keine weiteren Möglichkeiten zur Abhilfe zur Verfügung stehen.