Uhrenmuseum Wien: Nichtherausgabe von Manuskripten für Forschungsprojekt

24. Februar 2024

Der ausgewiesene Uhrenexperte und -händler Herr A. beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, Volksanwalt Walter Rosenkranz, dass ihm vom Wiener Uhrenmuseum für seine wissenschaftliche Forschung der Zugang zu historischen Zunftbüchern der Wiener Uhrmacher verwehrt worden wäre. Er berief sich dabei auf das Wiener Museumsgesetz und die Wiener Museumsordnung, welche eine Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung vorsehen. Auch auf Angebote die Quellen gemeinsam auszuwerten, sei man nicht eingegangen.

Seitens des Uhrenmuseums argumentierte man, dass man über die gewünschten Bücher nicht verfüge. Der Beschwerdeführer vermutete hingegen, dass man ihm als Außenstehenden schlicht keinen Zugang zum Museumsarchiv gewähren hatte wollen. Zur Fernsehdiskussion in „Bürgeranwalt“ entsandte das Uhrenmuseum keinen Vertreter, sondern schickte eine Stellungnahme. Man kenne, so der Inhalt, keinen Fall, in dem einer Person der uneingeschränkte Zugang zu einem Museumsarchiv eingeräumt worden sei.

Volksanwalt Rosenkranz vermutete in der Sendung eine Fehlinterpretation, was unter einem „ungehinderter Zugang“ zu verstehen sei. Herr A. habe durch verschiedene wissenschaftliche Publikationen immerhin in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt, dass er ein vertrauenswürdiger Kenner der Materie sei. Er hoffe, so Rosenkranz, dass vielleicht nun durch die Vermittlung der Volksanwaltschaft ein Dialog zwischen Uhrenmuseum und Herrn A. in Gang gesetzt, und letzterem der Zugang zu den historischen Quellen noch ermöglicht werde. Die Volksanwaltschaft werde den Fall weiter begleiten und in „Nachgefragt“ wieder darüber berichten. 

 

Nachgefragt: Kostenfreiheit bei verschränkten und offenen Ganztagsschulen in Wien

Im Jänner 2021 berichtete Volksanwalt Walter Rosenkranz erstmals in „Bürgeranwalt“ über die Ungleichbehandlung von Kindern in Ganztagsschulen: Bei Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht, also mit verpflichtendem Unterricht auch am Nachmittag, wurde seitens der Gemeinde Wien von den Eltern kein Kostenbeitrag für das Mittagessen der Kinder verlangt; bei „offenen“ Ganztagsschulen, also solchen ohne verpflichtenden Unterricht am Nachmittag, wurde hingegen von den Eltern eine Kostenbeteiligung von rund 200 Euro pro Monat eingehoben. Die Mutter eines Kindes in Ganztagsschulbetreuung empfand dies als willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und wandte sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft.

Der Wiener Bildungsdirektor argumentierte bei der Erstausstrahlung des Falles, dass Schulen mit Nachmittagsunterricht deswegen keine Kostenbeteiligung verlangten, da der Schulunterricht in Österreich generell kostenfrei sei. Offene Ganztagsschulen seien hingegen „Halbtagsschulen“, die jedoch am Nachmittag eine (nicht kostenfreie) Betreuung anböten.

Im Herbst 2023 änderte die Wiener Landesregierung ihre Förderungsstruktur, sodass mittlerweile auch Eltern von Kindern in offenen Ganztagsschulen keinen Kostenbeitrag mehr für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder bezahlen müssen. Außerdem seien die Betreuungsbeiträge in städtischen und privaten Horten herabgesetzt worden. Volksanwalt Rosenkranz lobte die Entwicklung und betonte, dass idealerweise auch die Hortbetreuung von Kindern am Nachmittag gratis sein sollte.