Twinning-Projekt der Volksanwaltschaft mit der albanischen Ombudseinrichtung erfolgreich gestartet

18. November 2022

Am 24. Oktober 2022 fand in Albanien das Kick-Off-Meeting für das Twinning-Projekt "Unterstützung der albanischen Ombudseinrichtung und Förderung der Menschenrechte in Albanien" statt, das von der Europäischen Union im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe finanziert wird. In diesem Twinning-Projekt kooperiert die albanische Ombudseinrichtung mit der österreichischen Volksanwaltschaft, unterstützt vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte.

Ziel ist es, den geltenden Rechtsrahmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte an EU-Acquis (Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union) anzugleichen, die Kapazität der Ombudseinrichtung als nationale Menschenrechtsinstitution zu stärken und Empfehlungen für eine Verbesserung des Fallmanagementsystems nach erfolgreichen Modellen der EU-Mitgliedstaaten abzugeben. Das Twinning-Projekt ist hierbei ein Instrument zum Austausch von Fachwissen durch die Zusammenarbeit zwischen Partnern wie der Ombudseinrichtung von Albanien und der österreichischen Volksanwaltschaft, die Werte und Standards der Europäischen Union vermittelt.

Erinda Ballanca, die Ombudsfrau von Albanien, betont: "Albanien hat immer noch große Probleme im Bereich der Menschenrechte, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie weit wir heute davon entfernt wären, wenn Europa nicht mit der Intensität seiner demokratischen und humanistischen Ausstrahlung für uns da wäre. Dieses Projekt, das wir heute auf den Weg bringen, ist ein Beweis dafür, wie sehr sich Europa für eine Menschenrechtsinstitution in einem europäischen Land wie Albanien einsetzt. Aber für uns ist es ein aufregendes Übermaß dessen, was Europa für uns tun kann, da es bereits so viel getan hat, indem es einfach existierte".

Während des Treffens wurde die Bedeutung des Twinning-Projekts im Zusammenhang mit der Eröffnung der Verhandlungen über den Beitritt Albaniens zur Europäischen Union hervorgehoben. Darüber hinaus wurden einige der bisher erzielten Ergebnisse vorgestellt, wie z.B. die Überabeitung des geltenden Rechts.

Projektpartner: