Trauungen in Gmunden auch für „Nicht-Gmundner“ möglich

11. Dezember 2019

Ein Beschwerdeführer hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, nachdem ihm das Standesamt Gmunden eine aus seiner Sicht unzutreffende Auskunft erteilt hatte: Er hatte sich ursprünglich für eine Trauung im Seeschloss Ort interessiert, jedoch die auf der Homepage angegebene Saalmiete von 293,60 Euro für überhöht empfunden. Deshalb hatte er angefragt, ob ein Trauungstermin direkt am Standesamt Gmunden möglich wäre, woraufhin er eine negative Antwort erhalten habe. Am Standesamt könnten nur Personen mit Hauptwohnsitz in Gmunden getraut werden und bei der Zeremonie in diesem Büro keine Trauzeugen und Gäste anwesend sein.

Das als oberste Organ zuständige Bundesministerium für Inneres ging nach Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Gmunden in seiner Stellungnahme an die Volksanwaltschaft davon aus, dass es sich bei der Auskunft um eine unglückliche Formulierung gehandelt haben müsse. Trauungen fänden in Gmunden aus organisatorischen Gründen an Donnerstagvormittagen statt, die Räumlichkeiten seien für die Hochzeitsgäste adäquat und ansprechend eingerichtet. Aufgrund einer hohen Nachfrage würde der Personenstandsverband Gmunden heiratswillige Nicht-Gmundner allerdings darum ersuchen, auch eine Eheschließung beim Standesamt ihrer Heimatgemeinde in Betracht zu ziehen.

Volksanwalt Walter Rosenkranz fasst den Fall folgendermaßen zusammen: „Ich freue mich, dass das Prüfverfahren zu einer Sensibilisierung der Personenstandsbehörde geführt hat und gehe davon aus, dass dem zukünftigen Ehepaar die Vereinbarung eines Termins für eine Trauung im als sehr ansprechend beschriebenen Amtsraum des Standesamtsverbandes Gmunden ermöglicht wird.“