Theseustempel: Denkmal ohne barrierefreien Zugang
Denkmalschutz und Barrierefreiheit unvereinbar ?
Der Theseustempel im Volksgarten ist bei Touristinnen und Touristen sowie bei Parkbesucherinnen und Parkbesuchern gleichermaßen beliebt. Über die Jahre verschlechterte sich der Zustand des denkmalgeschützten Tempels, weshalb er in den vergangenen Jahren versperrt war. Seit seiner Renovierung vor zwei Jahren kann der Theseustempel wieder für Kunstausstellungen und Veranstaltungen genutzt werden. Die Kosten der Sanierung betrugen dabei zwei Millionen Euro. Bei dieser wurde allerdings auf einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vergessen. Die für die Renovierung zuständige Burghauptmannschaft gab an, dass der Bau einer Rampe durchaus angedacht gewesen sei. Aufgrund von Einwänden des Denkmalschutzamtes sei dieser Plan verworfen worden. Die Burghauptmannschaft stuft auch die Errichtung einer mobilen Rampe als schwierig ein. Diese müsste etwa 16 Meter lang sein und täglich auf- und abgebaut werden, um eine Zweckentfremdung zu verhindern.
Dabei läge ein barrierefreier Zugang nicht nur im Interesse von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, betonte Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits in der Sendung. Auch für ältere Personen oder Menschen mit Kinderwägen sollte der Zugang zum Theseustempel erleichtert werden. Von den Verantwortlichen war nur das Kunsthistorische Museum zu einer persönlichen Stellungnahme bereit. Dieses benützt den Tempel für Kunstausstellungen. „Es ist unser Ziel, Kunst für alle zugänglich zu machen“, so Direktor Paul Frey. Das Kunsthistorische Museum sei an einer möglichst raschen Umsetzung einer Lösung interessiert.
Das Museum war allerdings nicht bei der Sanierung des Tempels involviert. Die Hauptverantwortung liegt deshalb bei der Burghauptmannschaft, die wiederum dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist. Volksanwältin Stoisits wies darauf hin, dass es gesetzeswidrig sei hier keinen barrierefreien Zugang zu schaffen. Das Wirtschaftsministerium als Eigentümer ist an gesetzliche Vorgaben gebunden und muss sich somit um die Gleichstellung von behinderten Personen kümmern.“ Die Volksanwaltschaft fordert, dass bis Mai 2013 eine Lösung im Sinne eines barrierefreien Zugangs gefunden wird. Denn dann finden wieder neue Ausstellungen im Theseustempel statt, die alle Menschen besuchen können sollten.
Nachgefragt: Walterskirchen – Schwarzbau im Naturschutzgebiet
Gut Walterskirchen ist eine Halbinsel am Wörthersee. Bereits seit 1953 steht das Gebiet unter Naturschutz und wurde im Jahr 2000 zum Natura-2000-Gebiet erklärt. Im gleichen Jahr erwarb ein Holzindustrieller das Grundstück und verpflichtete sich, alle Naturschutzbestimmungen strengstens einzuhalten. Naturschützerinnen und Naturschützer kritisierten jedoch bald, dass der Wald auf Walterskirchen zu stark abgeholzt und die Magerwiesen zu oft gemäht würden. Außerdem errichtete der Eigentümer einen Neubau, obwohl nur der Zu- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses bewilligt wurde – Neubauten sind in Naturschutzgebieten verboten. Die Baubehörde der Gemeinde Krumpendorf erteilte deshalb einen Auftrag zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes für das Wohnhaus. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde abgewiesen.
In der Sendung von 12. Mai 2012 kritisierte Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits, dass die Behörden in diesem Fall Bewilligungen aufgrund von ungenauen naturschutzrechtlichen Überprüfungen erteilt hatten. Volksanwältin Stoisits forderte die Gemeinde Krumpendorf in der damaligen Sendung zum Handeln auf. Ebenso wies die Volksanwaltschaft darauf hin, dass die eingebrachten Ansuchen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes als gleichheitswidrig anzusehen seien, wenn diese hauptsächlich der Sanierung der rechtswidrigen Bauführung dienen sollten.
Mittlerweile ist die Frist zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes ungenützt verstrichen. Deshalb hat die Gemeinde Krumpendorf ein Vollstreckungsersuchen an die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt übermittelt. Volksanwältin Stoisits betonte auch in der aktuellen Sendung: „Der rechtmäßige Zustand muss wieder hergestellt werden, denn es wurde nur der Um- und Zubau genehmigt, nicht aber der Bau einer Villa. Die ursprüngliche Vermutung, dass die Naturschutzbehörde nur oberflächlich gearbeitet hat, hat sich nach Einsicht in alle Unterlagen und Bescheide bestätigt. Die festgestellten Missstände werden dem Land Kärnten demnächst zur Kenntnis gebracht.
Die Sendung kann auch eine Woche nach Ausstrahlung in der ORF TVTHEK abgerufen werden.