Teure letzte Ruhe

11. November 2017

Als ein Wiener das Angebot für die Erneuerung des Benützungsrechts für das Grab seiner Eltern erhielt, dachte er zunächst an einen Irrtum. Er soll für dasselbe Grab am Wiener Zentralfriedhof anstatt wie bisher 199 Euro nun 420 Euro für die nächsten zehn Jahre bezahlen. Im Vergleich zu den letzten zehn Jahren, bedeutet dies eine Preissteigerung von fast 111 %. Diese massive Erhöhung verwundert besonders im Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex – dieser betrug in den letzten zehn Jahren nur 20,37 %.

Immer wieder erreichen Volksanwältin Brinek Beschwerden über überraschende und für Kundinnen und Kunden nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen durch die Friedhöfe Wien GmbH. In einem weiteren der Volksanwaltschaft bekannten Fall, sollen für ein Familiengrab für die nächsten zehn Jahre nun etwa 1.000 Euro, anstatt wie bisher 560 Euro bezahlt werden.

Neben den drastischen Preiserhöhungen wird auch die intransparente Tarifgestaltung der Wiener Friedhöfe GmbH kritisiert. Die Benützungsgebühren sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Zudem sind weder auf der Homepage der Friedhöfe Wien GmbH noch in den einzelnen Angeboten ein detailliertes Leistungsverzeichnis und eine Lageklassifizierung zu finden. Für Grabbenützer ist demnach nicht nachvollziehbar, wo konkret welche Tarife gelten und wodurch die massiven Unterschiede bedingt sind. Auch die Richtigkeit der Preiserhöhungen kann nicht überprüft werden.

Daher fordert die Volksanwaltschaft die Wiener Friedhöfe GmbH auf, Berechnungen, Protokolle und Beschlüsse vorzulegen, aus denen die Erforderlichkeit der gravierenden Gebührenerhöhungen hervorgeht und bat um Stellungnahme zum Vorwurf der intransparenten Gebührengestaltung. Die gewünschten Unterlagen wurden jedoch nicht an die Volksanwaltschaft übermittelt. Laut Stellungnahme der Wiener Friedhöfe wäre die Tarifgestaltung völlig transparent und auf der Website einsehbar. Diese Feststellung konnte von der Volksanwaltschaft jedoch nicht bestätigt werden – auf der Website der Wiener Friedhöfe GmbH ist nicht erkennbar, welcher Lage welche Tarife zugeordnet sind.

Aus Sicht von Volksanwältin Brinek gehört es zu den Grundvoraussetzungen einer fairen Vertragsanbahnung, dem Kunden vor Vertragsabschluss Einblick in das vollständige, aktuelle Leistungsverzeichnis zu gewähren und damit die Überprüfbarkeit des genannten Tarifs für die jeweilige Lage zu ermöglichen. „Bei der Verwaltung von Friedhöfen handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Schluss mit Gewinnrechnungen, keine Erhöhungen über den Verbraucherpreisindex und eine nachvollziehbare Darstellung der Tarife“, fordert die Volksanwältin.

 

Nachgefragt: Keine Zufahrt nach Straßensanierung

Eine Familie aus dem Lungau konnte ihr Grundstück nur über einen Bahnübergang erreichen. Dieser wurde nach einer Straßensanierung jedoch einfach von den Landesbahnen gesperrt. Die fassungslosen Eigentümer wandten sich an die Volksanwaltschaft. Diese kritisierte, dass die im Verhandlungsweg erreichte alternative Überfahrtsmöglichkeit, bei der die Eigentümer auf die Duldung von Nachbareigentümern angewiesen waren, bestenfalls eine Übergangslösung war.

Mittlerweile konnte eine zufriedenstellende Lösung für die Grundstückseigentümer gefunden werden: Das Grundstück der Familie wurde von der Gemeinde gekauft und einem anderen Bauern weiterverkauft, der nun das Grundstück über eine eigene Zufahrt erreichen kann.