Teure Nachzahlungen für Dienstwohnungen

21. September 2019

Mehrere ehemalige oder noch aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) wandten sich an Volksanwalt Werner Amon, weil sie mit Steuernachforderungen für die Nutzung ihrer Dienstwohnungen konfrontiert werden. Volksanwalt Werner Amon diskutierte die Problematik mit einem Betroffenen und einem Vertreter des Finanzministeriums beim ORF Bürgeranwalt.

Der betroffene Offizier, mittlerweile im Ruhestand, bezahlt monatlich seine Miete, wie sie vom BMLV vorgeschrieben wird. Zur Zahlung vorgeschrieben wurde als sogenannter Sachbezug seit vielen Jahren genau jener Betrag, den auch das Bundesministerium für die Anmietung der Dienstwohnung zu zahlen hat. Nunmehr soll auf Grund einer neuerlichen Prüfung durch die Finanzämter jener Betrag als Sachbezug angesetzt werden, der für eine vergleichbare Wohnung als Richtwertzins marktüblich ist. Ob die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen der Rechtslage entspricht, wird auf Grund einer Beschwerde des BMLV für die aktiven Bediensteten finanzgerichtlich geklärt. Pensionierte Bedienstete müssen aber selbst die Steuerbescheide beeinspruchen, was nicht nur mit Zeit, sondern auch mit Kosten verbunden ist.

Volksanwalt Amon fordert daher das Finanzministerium auf, die Steuernachforderungen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Rechtsfrage auszusetzen. Darüber hinaus kritisierte er aber die nicht nachvollziehbare Berechnung des nunmehr angesetzten marktüblichen Mietzinses durch das BMLV. So erhielt der pensionierte Offizier innerhalb weniger Wochen drei verschiedene Vorschreibungen, aus denen nicht ersichtlich ist, wie sich der Mietzins zusammensetzt.

„Es kann nicht sein, dass die Berechnung der Sachbezugswerte für den Einzelnen nicht oder nicht ohne erhebliche Recherchen überprüfbar ist und die Betroffenen von ihrem ehemaligen Dienstgeber dabei im Stich gelassen werden“, kritisiert Volksanwalt Amon.

 

Probleme bei vorzeitigem Stellungsgesuch

Ein 17-Jähriger Niederösterreicher möchte möglichst schnell nach der Matura seinen Zivildienst im Herbst beginnen. Da der voraussichtliche Stellungstermin zur Feststellung seiner Wehrpflicht für ihn eine Verzögerung des Studienbeginns um fast ein Jahr bedeuten würde, beantragte er beim Bundesheer eine vorzeitige Stellung. Im auszufüllenden Formular wird jedoch auch die Zustimmung zur Verkürzung von Fristen für die Einberufung verlangt. Auf Grund von Informationen im Internet ist er auf diese Gefahr aufmerksam gemacht worden und hat entsprechend den Ratschlägen den betreffenden Passus im Formular gestrichen. Daraufhin wurde er zunächst telefonisch hingewiesen, dass sein Antrag nicht bewilligt werden könne, weil er die Fristverkürzung abgelehnt hätte. Da er sich für den Zivildienst entschieden habe, stünden seine Chancen auch bei einem neuerlichen Antrag nicht gut. Einen Bescheid über seinen Antrag erhielt er nicht.

Beim ORF Bürgeranwalt diskutierte Volksanwalt Werner Amon den Fall mit einem Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Er kritisierte nicht nur das verwendete Formular, sondern auch, dass über einen Antrag auf vorzeitige Stellung nicht bescheidmäßig entschieden wurde. Der Vertreter des BMLV kündigte an, dass mit Bescheid dem Wunsch des Jugendlichen um vorzeitige Stellung entsprochen und überdies das Formular überarbeitet wird

Volksanwalt Amon begrüßt diese Lösungen: „Es freut mich sehr, dass das Verteidigungsministerium auf die Kritik reagiert hat und dass das Antragsformular geändert wird. Es muss jeder Anschein vermieden werden, dass junge Menschen, die um vorzeitige Stellung ansuchen, einen sofortigen Einberufungsbefehl befürchten müssen.“