Streit um Zugang zum Wasserzähler
Eine Niederösterreicherin möchte ihren Gartenzaun erneuern. Bei dieser Gelegenheit möchte sie die Einfriedung im Einfahrtsbereich auch begradigen und leicht versetzen. Dadurch würde aber ihr Wasserzählerschacht, der momentan noch außerhalb der Einfriedung liegt, miteingezäunt werden. Die Gemeinde lehnte ihr Ansuchen ab. Volksanwalt Werner Amon kritisierte das rechtswidrige Vorgehen der Gemeinde und legte die Argumente der Volksanwaltschaft in der ORF Sendung Bürgeranwalt dar.
Eine Hausbesitzerin plant die Einfriedung ihres Hauses zu erneuern. Der alte Maschendrahtzaun soll einem schmiedeeisernen Zaun weichen, die Einfahrt ein neues, größeres Tor bekommen. Dabei soll auch die Ecke beim Eingang begradigt werden. Da der Wasserschacht durch die Begradigung jedoch hinter der Einfriedung liegen würde, lehnte die Gemeinde Matzendorf-Hölles das Bauansuchen der Frau ab. Die Begründung der Gemeinde lautete, dass ihr Vorhaben der geltenden Wasserleitungsordnung der Gemeinde widersprechen würde. Die Gemeinde befürchte, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Umbau bei den Kontrollen des Wasserzählers privatrechtlich belangt werden könnten. Sie argumentierte des Weiteren, dass eine Genehmigung dann möglich wäre, wenn die Frau den Wasserzählerschacht auf ihre Kosten ins öffentliche Gut versetzen lassen würde.
Ein „Angebot“ das die Betroffene ablehnte, denn es gebe in der Gemeinde etliche Häuser, bei denen die Wasserzähler ebenfalls nicht frei zugänglich wären. Sie fühlte sich von der Gemeinde daher ungerecht behandelt und fragte beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung nach. Dort erhielt sie die Auskunft, dass ein Wasserzählerschacht innerhalb einer Einfriedung zulässig sei und dass dieser lediglich für die Behörde frei zugänglich sein müsse. Die Liegenschaftseigentümerin hätte über Aufforderung dafür zu sorgen, dass der Zähler gefahrlos abgelesen und gewartet werden kann. Dies könne etwa durch das Offenlassen des Gartentores sichergestellt werden, was jedoch für die Eigentümerin schon wegen ihrer Hausversicherungen nicht möglich ist.
Schließlich wandte sich die Frau an die Volksanwaltschaft: „Die Gemeinde irrt. Laut Wasserleitungsordnung der Gemeinde Matzendorf-Hölles muss der Wasserzählerschacht einen Meter nach der Liegenschaftsgrenze und nicht auf öffentlichem Gut errichtet sein. Er muss auch nicht jederzeit zugänglich sein, sondern es muss eine freie Zugänglichkeit möglich sein“, so Volksanwalt Werner Amon. Das bedeutet, dass sich die Gemeinde vor der Ablesung bei der Liegenschaftseigentümerin melden muss, die dann den Zutritt ermöglichen muss. „Es gibt schließlich auch Wasserzähler, die sich im Keller eines Hauses befinden. Diese sind ebenfalls nicht jederzeit frei und unversperrt zugänglich“, erklärt Amon.
Da der ablehnende Baubescheid rechtswidrig ist, müsste ihn der Gemeindevorstand nun aufheben. „Das ist recht einfach von Amts wegen möglich, da keine weiteren Parteien betroffen sind. Tut die Gemeinde das nicht, kann sich die Betroffene an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wenden, die den Bescheid ebenfalls aufheben kann“, so der Volksanwalt.
Die Gemeinde lässt den gesamten Bauakt nun von einem Verwaltungsjuristen prüfen und erklärte sich bereit eine Lösung zu finden, sollte ein Fehler im Verfahren festgestellt werden. „Das klingt sehr erfreulich“, sagte Volksanwalt Amon beim Bürgeranwalt und hofft auf eine rasche Erledigung.
Nachgefragt: Balkone in einer Gemeindebauanlage werden nun doch erneuert
Zum Missfallen der Bewohnerinnen und Bewohner sollten gefährdete Balkone einer städtischen Wohnsiedlung in Ternitz, Niederösterreich, wegen „Baufälligkeit“ abgerissen werden. Die Gemeinde argumentierte, dass die Sanierung sehr teuer und ein Erhalt daher nicht sinnvoll sei. Die Bewohnerinnen und Bewohner wollten ihre Balkone aber jedenfalls behalten. Um die Kosten für die Neuerrichtung decken zu können, schlug die Gemeinde eine monatliche Mietzinserhöhung vor und forderte die Zustimmung aller Parteien.
Diese Lösung empfanden die meisten Mieterinnen und Mieter als ungerecht. Niemand wollte auf die Balkone verzichten, die relativ hohen Kosten seien für viele jedoch nicht leistbar. Einige Mieterinnen und Mieter kritisieren auch, dass die Stadt verabsäumt hätte, die Balkone laufend Instand zu halten.
In der Sendung Bürgeranwalt im September 2019 sagte der Bürgermeister eine sozial verträgliche Lösung zu und versprach die Mietzinserhöhung auf mehrere Jahre aufzuteilen. In der Zwischenzeit sind die neuen Balkone – trotz Verzögerungen durch die Coronavirus-Krise – fast fertig gestellt. Volksanwalt Amon zeigte sich über das Entgegenkommen der Gemeinde erfreut: „Der Bürgermeister hat Wort gehalten, die Balkone sind mittlerweile fast fertig. Und betragsmäßig hat die Gemeinde eine für die Bewohnerinnen und Bewohnern akzeptable Variante bei der Mieterhöhung gefunden. Gerade nach der Covid-Krise weiß man erst, was ein kleiner Balkon an zusätzlicher Lebensqualität bringt. Insofern ist es sehr erfreulich, dass sich die Gemeinde so entschieden hat.“
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen