Streit um Zufahrtsstraße

20. Oktober 2012

Eine knapp 300m lange Zufahrtsstraße – der sogenannte „Knollweg“ - sorgt in der Gemeinde Ramsau am Dachstein seit Jahren für Konflikte: Der Eigentümer möchte Geld für die Benützung, die Anrainer lehnen das jedoch ab und berufen sich auf ein ersessenes Wegerecht. Tatsächlich hat die Gemeinde die Baulandwidmung nicht nur für Gastgewerbebetriebe am Ende des Weges vorgenommen, sondern auch einen Bebauungsplan für weitere 18 Bauplätze erlassen. Damit wurde aus Sicht der Volksanwaltschaft ein deutliches Zeichen gesetzt, dass ein öffentliches Interesse besteht und darüber hinaus führt die Gemeinde auch Erhaltungsmaßnahmen durch. Der Bürgermeister der Gemeinde hält sich jedoch aus der Auseinandersetzung zwischen den Anrainern und dem Eigentümer des Weges heraus, was von Volksanwältin Brinek scharf kritisiert wird: „Für mich ist eindeutig erwiesen, dass der Weg von der Allgemeinheit benützt wird und nichts deutet darauf hin, dass kein dringendes Verkehrsbedürfnis der Allgemeinheit besteht. Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeinde den Gemeingebrauch von Amts wegen feststellt.“

 

Noch vor Ausstrahlung der Sendung wurde von der Gemeinde Ramsau die Einleitung eines diesbezüglichen Feststellungsverfahrens angekündigt.

 

Nachgefragt: Heulende Huskys

 

Die Anrainer der „Mountainwolf-Farm“ im oberösterreichischen Aigen im Mühlkreis hatten sich 2010 über unzumutbare Lärmbelästigung durch das Heulen und Bellen von rund 30 Huskys und Polarhunden an die Volksanwaltschaft gewandt. Das vor zwei Jahren von Volksanwältin Brinek geforderte Flächenwidmungsverfahren wurde mittlerweile durchgeführt und ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Betreiber der „Mountainwolf-Farm“ zeigte guten Willen und hat zwischenzeitlich einige Lärmschutzwände aufgestellt bzw. die Errichtung von isolierten, versperrbaren Unterkünften für seine Tiere angekündigt. Kritisiert wird von den Anrainern allerdings, dass noch nicht alle vereinbarten Maßnahmen realisiert seien bzw. die Anzahl der Hunde deutlich größer sei, als erlaubt. Volksanwältin Brinek fordert in diesem Zusammenhang eine behördliche Überprüfung der Hundezahl-Beschränkung.