Stoisits: Teure Wechselkennzeichen
Wer ein Wechselkennzeichen besitzt, ist für alle angemeldeten Fahrzeuge mautpflichtig – auch wenn jeweils immer nur mit einem Fahrzeug mautpflichtige Straßen benützt werden können. Trotz intensiver Bemühungen der Volksanwaltschaft ist dieses Thema nach wie vor ungelöst.
Bereits seit dem Jahr 2004 macht die Volksanwaltschaft das zuständige Bundesministerium regelmäßig auf dieses Problem im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 aufmerksam. Zudem wurde die gegenständliche Problematik in den jährlichen Berichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat aufgezeigt. Über 300.000 Fahrzeugbesitzerinnen und –besitzer sind von der doppelten Vignettenpflicht betroffen, regelmäßig erreichen die Volksanwaltschaft dazu weitere Beschwerden.
Die ASFINAG argumentierte 2005, dass die Vignette ein fahrzeugbezogener Nachweis ist. Daher wären bei einem Wechselkennzeichen weder das bloße Mitführen noch das Umkleben möglich. Die Ausgabe einer zweiten „Gratis-Vignette“ sei nicht machbar, weil mehr als die Hälfte der mit Wechselkennzeichen betriebenen Fahrzeuge Wohnmobile, Geländefahrzeuge und Oldtimer seien, mit denen nur selten oder nie das vignettenpflichtige Straßennetz benützt werde. Wechselkennzeichen gestatten den Betrieb unterschiedlicher Fahrzeugkategorien, weshalb unterschiedliche Mautpreise vorgesehen wären.
Diese Argumentation ist für die Volksanwaltschaft nicht schlüssig. Der Ausgabe einer zweiten Gratisvignette stünde nichts entgegen, da ohnehin immer nur ein Fahrzeug mit dem Wechselkennzeichen unterwegs sein kann. Laut einer ÖAMTC Umfrage aus dem Jahr 2006 würde die überwiegende Mehrheit von über 1.600 befragten Wechselkennzeichenbesitzerinnen und -besitzern einen rund zwölfprozentigen Preisaufschlag für eine Mehrfachvignette akzeptieren. Mit einem solchen Aufschlag könnte das Problem unterschiedlicher Mautarten gelöst werden.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und auch der Gesetzgeber selbst (Nationalrat und Bundesrat) konnten jedoch bis dato leider nicht zu einer Gesetzesänderung bewegt werden.
Auch die ORF Sendung „Bürgeranwalt“ beschäftigte sich im Jänner 2006 mit diesem Thema, die Zusammenfassung finden Sie hier.