Stoisits: Langes Warten auf Aufenthaltstitel
Eine Österreicherin wandte sich im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels Familienangehöriger für ihren Ehemann an die Volksanwaltschaft:
Ihr aus dem Libanon stammender Ehemann, der seit 20 Jahren unbescholten in Italien lebt, hatte einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung gestellt. Die MA 35 setzte vier Monate lang keinen Verfahrensschritt. Dies wurde damit begründet, dass nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt worden waren. Jedoch hatte es die MA 35 verabsäumt, die Ehefrau des Beschwerdeführers rechtzeitig über die noch fehlenden Unterlagen zu informieren. Zwischen dem Einlangen von Anfragebeantwortungen und der neuerlichen Aufforderung der MA 35, die Unterlagen beizubringen, waren somit vier Monate vergangen.
Zusätzlich kam es zu weiteren Unannehmlichkeiten für die Betroffenen, als die Behörde nach einer grundsätzlich positiven Beurteilung vom Ehemann unnötigerweise die Einholung eines Visums bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde einforderte. Ein Visum benötigte der Betroffene nicht, da er in Italien langfristig aufenthaltsberechtigt war. Die Vertretungsbehörde verweigerte aus diesem Grund die Ausstellung des Visums – das führte wieder zu Verzögerungen.
Schlussendlich wurde das Verfahren positiv abgeschlossen. Das Visum wurde - wie die MA 35 nach Hinweis der Volksanwaltschaft auch einsah - unnötiger Weise verlangt und schließlich darauf verzichtet. Die Beschwerde war aus Sicht der Volksanwaltschaft begründet.