Stoisits: Kanalbenützungsgebühren für nicht benützbaren Kanal

25. September 2010

Kanalbenützungsgebühren für nicht benützbaren Kanal

Seit 18 Jahren hat Herr N.N. einen Swimming Pool und für das Leitungswasser, mit dem er den Pool befüllt, zahlt er auch die Kanalbenützungsgebühr. Diese Gebühr wird anhand des Verbrauchs von Leitungswasser berechnet. Doch wenn Herr N.N. seinen Pool leert, darf er das Wasser gar nicht über den Kanal ableiten, das Wasser muss im eigenen Garten über einen Sickerschacht entsorgt werden. Grund dafür ist das so genannte Trennsystem, nach dem nur mehr wirklich verschmutztes Wasser in den Kanal geleitet wird. Schwimmbadabwässer sind aber generell unbedenklich und belasten nur die Rohre, ohne dass diese gereinigt werden müssten. Trotzdem bezahlt Herr N.N. Gebühren für diese Menge Wasser, so als ob er es zum Reinigen in den Kanal ableiten würde.

Bereits vor etwa 15 Jahren beschwerte sich Herr N.N. gemeinsam mit den Nachbarn bei den Behörden. Daraufhin wurde ihm freigestellt, Wasser der Feuerwehrentnahmestelle zu benutzen und den Pool mit Wasser aus Löschfahrzeugen zu füllen. Für den Betroffenen war das jedoch keine zufrieden stellende Option.

Beschwerden und Ansprüche wurden unter Hinweis auf die Salzburger Landesgesetze bisher abgewiesen. Auch Urteile des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof bestätigen, dass sich die Höhe der entsprechenden Gebühr nach dem entnommenen Wasser richten soll. Gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben stehen Gebührenminderungen zu, für Privatpersonen gilt dies aber nicht.

Die betroffene Gemeinde bzw. die Salzburger Landesregierung waren im Studio leider nicht vertreten. In einem Schreiben wurde erneut die Richtigkeit der Entscheidung betont, und dass kein Missstand vorliege. Deshalb sei die Volksanwaltschaft auch nicht zuständig. „Die Volksanwaltschaft ist verpflichtet, Beschwerden nachzugehen. Dieses Argument greift völlig ins Leere und zeigt, dass keine anderen Argumente existieren“, sagte Volksanwältin Stoisits. „In diesen Judikaten geht es um ganz andere Zusammenhänge. Man vergleicht Äpfel mit Birnen und will sich so aus der Verantwortung ziehen. Es gab bereits eine Initiative zur Änderung des Gesetzes, die schlussendlich nicht realisiert wurde. Im Gesetz muss aber eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass Salzburger Bürgerinnen und Bürger nicht für etwas zahlen, wofür sie keine Gegenleistung erhalten. Herr N.N. hat keine Wahl und muss das Wasser anders versickern lassen – trotzdem bezahlt er für den Kanal.“

Bisher wurde das Problem in manchen Gemeinden durch die Feuerwehr gelöst oder der Bürgermeister gewährte einen Abzug. Laut Gesetz gibt es Ausnahmen und Minderungen nur für Gewerbe, Landwirtschaft oder Industrie, wie zum Beispiel für Gärtnereien oder Brauereien. „Wir brauchen auch für Privatpersonen eine entsprechende Lösung“, sagte Volksanwältin Stoisits und kritisierte die bestehende Gesetzeslage. „Die Volksanwaltschaft hat bereits eine legistische Anregung an die Salzburger Landesregierung ausgesprochen, die bisher leider nicht umgesetzt wurde. Ein Missstand im Gesetz bleibt aber ein Missstand, die Volksanwaltschaft wird daher weiterhin eine Gesetzesänderung fordern.“

Nachgefragt: Gestohlene Betonmischer

Im Südtiroler Pustertal, unmittelbar hinter der österreichisch-italienischen Grenze, sind im Juni 2008 vier Betonmischer im Wert von rund 800.000 Euro gestohlen worden. Der Besitzer erstattete sofort Anzeige. Trotzdem sind die Betonmischer - hauptsächlich auf der Autobahn - quer durch Österreich gefahren und verschwunden. Ende des Jahres waren noch immer keine neuen Informationen bekannt und ein Mitarbeiter der Firma begann selbst nachzuforschen. Er konnte durch die Aufzeichnung der Go-Box für mautpflichtige LKWs den genauen Weg der Fahrzeuge nachvollziehen. Die Polizei hatte jedoch nicht sofort diese Daten von der ASFINAG angefordert. Laut Polizei würden diese Daten nicht von der ASFINAG weitergegeben werden. Ein Vertreter der ASFINAG dementierte das jedoch – wenn Gefahr im Verzug sei, würden nach geltendem Gesetz die Daten sehr wohl herausgegeben.

Volksanwältin Stoisits: „Bisher ist keiner der Betonmischer aufgetaucht, die Diebe sind unauffindbar. Mit der Polizei konnte nicht geklärt werden, was bei einem ähnlichen Fall in der Zukunft passieren würde.“ Denn die Polizei betont weiterhin, dass man ein neues Gesetz brauche, um sofort Daten von der ASFINAG zu bekommen. „Das ist so nicht die richtig, die geltende Gesetzeslage ermöglicht die Herausgabe der Daten bei Gefahr in Verzug. Daher braucht es kein neues Gesetz“, erklärte Volksanwältin Stoisits den Standpunkt der Volksanwaltschaft. „Wenn hier weiterhin nichts passiert und die LKWs nicht auftauchen, überlegt der Betroffene, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich einzubringen.“

Ökostromgesetz und Förderung von privaten Photovoltaikanlagen

Der Biobauer N.N. wollte schon seit langem Photovoltaik-Platten installieren, doch die Förderung war zu ungewiss. Ein neues bundesweites Ökostromgesetz fehlte, gleichzeitig hatten die Bundesländer ihre Förderungen bereits eingestellt. Im Unternehmen für die Photovoltaik-Anlagen lag die Produktion still. Grund für die Verzögerungen war eine Blockade in Brüssel, weil Ausnahmen für die Industrie gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben dürften. Solange diese Genehmigung ausstand, gab es in Österreich keine Förderungen – auch wenn andere Länder zeitgleich ihre Förderungen aufstockten. Österreich bezog nur 0,3 Promille aus Ökostrom – zehn Prozent wären aber möglich. Dafür bräuchte es eine entsprechende Förderung für die relativ teure Herstellung von Photovoltaikanlagen, um Arbeitsplätze zu schaffen. Doch die Förderstruktur unterstütze alte Technologien, so die Betroffenen. Das ausstehende neue Ökostromgesetz verhinderte, dass Anlagen gebaut werden. Auch für Privatpersonen wären mehr Förderungen notwendig – durch eine Verdoppelung der Förderung von 9 auf 18 Millionen konnte nur ein Viertel der Anträge versorgt werden.

Seit September 2009 gibt es nun ein neues Ökostromgesetz, 2009 erhielt die Volksanwaltschaft trotzdem viele Beschwerden, besonders über das Management und die Abwicklung des Klima- und Energiefonds und das knappe Budget. Außerdem kritisierte die Volksanwältin die derzeitige Verteilung der Gelder: „Die Industrie ist bevorzugt, Privatpersonen werden benachteiligt. Auch dieses Jahr reicht das Geld nicht für die große Zahl der Anträge, obwohl das Budget verdoppelt wurde.“ Wirtschaftsminister Mitterlehner versprach, dass das Gesetz übersichtlicher werden solle und mehr Geld in Photovoltaik fließen werde. Das könne bereits nächstes Jahr umgesetzt werden. Volksanwalt Stoisits: „Erneuerbare Energien sind die Zukunft und Produzenten erneuerbarer Energie dürfen nicht benachteiligt werden.“