Stellungnahme der Volksanwaltschaft zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015

26. März 2015

In ihrer Stellungnahme kritisiert die Volksanwaltschaft neben der Unklarheit mancher Neuregelungen, beispielsweise wem die Bestätigung des Antrags auf internationalen Schutz von unmündigen minderjährigen Flüchtlingen obliegt, auch eine fehlende Verwaltungsvereinfachung.

Teilweise gehen die erläuternden Gesetzesbemerkungen über die vorgeschlagenen Regelungen hinaus oder entsprechen nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.

So regt die Volksanwaltschaft anlässlich einer geplanten Neuregelung eine Klarstellung im Sinne der Dublin-III-Verordnung zum wiederholten Mal an, dass humanitäre Aufenthaltstitel direkt im Anschluss an die behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung über eine unzulässige Rückkehrentscheidung zu erteilen sind, um Lücken in der Aufenthaltstitelkette zu vermeiden.

Auch die mangelnde Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen im Rahmen der Grundversorgung in den Erläuterungen verstößt aus Sicht der Volksanwaltschaft gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben.

Vor allem hinsichtlich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) fordert die Volksanwaltschaft die Einrichtung von Clearingstellen nach dem Vorbild von Krisenzentren in allen Bundesländern. Die derzeit vorhandenen Erstaufnahmestellen nehmen nämlich keine Abklärung des Bedarfs an Betreuung und notwendiger Zusatzleistungen vor. Aus Sicht der Volksanwaltschaft kann eine solche Abklärung nur durch die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. UMF sollten, unabhängig von ihrem Alter, direkt nach dem ersten Aufgriff durch die Polizei an diese Clearingstellen übergeben werden.

Problematisch erscheint der Volksanwaltschaft zudem die Verlagerung der Erstbefragung von den Erstaufnahmestellen zu Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Nach Auffassung der Volksanwaltschaft sollte die Erstbefragung - sofern nicht schutzwürdige Personen betroffen sind - in mehreren kleinen, an die Regionaldirektionen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) angebundenen, Erstaufnahmestellen, die über entsprechend geschultes Personal und Dolmetscher verfügen, stattfinden.

Im Zuge der Stellungnahme zum Fremdenrechtsänderungsgesetz merkt die Volksanwaltschaft außerdem an, dass hinsichtlich Familienzusammenführungen Verbesserungen in Form einer erleichterten Akteneinsicht erfolgen sollten.