Steirischer Landtag debattiert den Sonderbericht der Volksanwaltschaft

5. Februar 2020

Am 04. Februar 2020 wurde im steirischen Landtags der Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ präsentiert. Volksanwalt Werner Amon stellte den Bericht im Verfassungsausschuss vor und stand den Abgeordneten für Fragen zum Bericht zur Verfügung. Volksanwalt Bernhard Achitz war es aufgrund von Unwettern nicht möglich, rechtzeitig an der Sitzung teilzunehmen. Vor der Debatte im Verfassungsausschuss lud Landtagspräsidentin Manuela Khom Volksanwalt Amon zu einem Arbeitsgespräch. Die Präsidentin begrüßte den Bericht der Volksanwaltschaft und freute sich, dass der Landtag Steiermark diesen so rasch nach dem Erscheinen behandelt.

Auf Grundlage der Bundesverfassung kontrolliert die Volksanwaltschaft seit 1977 die öffentliche Verwaltung. Das Volksanwaltschaftsgesetz sieht vor, dass jährlich an den Nationalrat, den Bundesrat und die Landtage berichtet wird. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft seit 1. Juli 2012 den verfassungsgesetzlichen Auftrag die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern.

Situation „unbefriedigend und unzulässig“

Im aktuellen Sonderbericht weist die Volksanwaltschaft auf die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich hin und fasst die Situation als „unbefriedigend und unzulässig“ zusammen. „Menschen sollen in jedem Bereich des Lebens gleichberechtigt sein. Das muss auch für Menschen mit Behinderung gelten“, stellte Volksanwalt Werner Amon im Ausschuss klar.

Diese gleichen Rechte sollten auch für den Bereich Arbeit gelten. Die Wirklichkeit sieht in Österreich aber ganz anders aus. Menschen mit Behinderung mit einer Arbeitsfähigkeit von unter 50 Prozent können in Österreich nicht arbeiten wie alle anderen. Sie bekommen keine Unterstützung vom Arbeitsmarktservice AMS. Sie werden vom AMS nicht an Arbeitgeber vermittelt. Manchmal bekommen sie einen Platz in einer Werkstätte. Diese Werkstätten heißen auch Beschäftigungstherapiewerkstätten oder Tagesstrukturen. Dort sind die Arbeitszeiten genau geregelt. Die Menschen haben kein Recht auf einen Krankenstand. Sie dürfen höchstens 50 Tage im Jahr fehlen. Wer öfter fehlt, verliert seinen Platz in der Werkstätte. Außerdem erhalten die Menschen für ihre Arbeit in der Werkstätte keinen Lohn. Sie bekommen nur ein Taschengeld. Dieses ist unterschiedlich hoch und beträgt meist viel weniger als 100 Euro im Monat. Das Hauptproblem ist, dass durch diese Tätigkeit keinerlei sozialrechtlicher Anspruch – etwa auf eine eigene Pension – erworben wird.

Die Volksanwaltschaft schlägt dem Bund und allen Bundesländern daher folgende Veränderungen vor:

  • Menschen mit Behinderung sollten nicht mehr in arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige Personen eingeteilt werden.
  • Da die Menschen in Werkstätten arbeiten, sollten sie auch sozialrechtlich abgesichert sein. Die Grundlage sollte die jeweilige Arbeit sein.
  • Statt Taschengeld sollte es eine richtige Entlohnung geben und damit eine finanzielle Absicherung.

„Menschen mit Behinderung sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Ziel ist es, die Länder und den Bund zu motivieren, diese definierten Ziele zu erreichen“, so Volksanwalt Amon abschließend.