Starke Schäden an Wald durch Wildverbiss

7. Jänner 2023

Diesmal wurde in der Sendung „Bürgeranwalt“ der Fall der Kärntner Besitzer eines 43 ha großen Waldes diskutiert, die sich wegen nicht beherrschbarer Probleme im Zusammenhang mit Schäden an ihrem Wald durch Wildverbiss an die Volksanwaltschaft wandten. Sie schilderten, wie mühsam der Schutz ihres Waldes, insbesondere der Neupflanzungen, sei und wie viel Zeit dies in Anspruch nehme. Jahrelange Bemühungen, um durch die Behörden Verbesserungen zu erreichen, hätten die Situation nicht merkbar verändert.

Ein Experte des Waldbau-Instituts der Universität für Bodenkultur bezeichnete den Einfluss des Wilds in österreichischen Wäldern tatsächlich als zu hoch, da „Leitbäume“ wie Tannen und Eichen dadurch nicht höher als einen Meter wachsen könnten. Die Ursache dafür seien nicht erfüllte Jagdstrategien.

Der zuständige Bezirksjägermeister sah sich indessen nicht als „Exekutor des Wilds“, der bei jedem gemeldeten Schaden sofort das Wild beseitigen müsse. Dass nur männliche Tiere wegen der Trophäen gejagt würden, könne nicht zutreffen, da die Jagdpläne in Bezug auf männliche und weibliche Tiere sowie Jungtiere ausgewogen seien. Die Jagdpläne würden alle zwei Jahre an die Gegebenheiten angepasst, in der Vergangenheit habe die schlechteste Abschussquote immer noch 92 % betragen, die beste sogar 117 %.

Für die betroffenen Waldbesitzer handelt es sich bei der Vorgangsweise – solange kein Rückgang bei den Wildschäden bemerkbar ist – um „oberflächliche Kosmetik“; sie forderten daher eine Änderung der Jagdstrategie. Durch den Verbiss hätten sie einen finanziellen Schaden und einen erheblichen finanziellen Mehraufwand für Schutzmaßnahmen; außerdem verhindere der Verbiss auch die Entstehung eines „klimafitten“ Waldes. Der gesetzlich zustehende Schadenersatz würde den angefallenen Schaden nicht annähernd abdecken. Wild würde oft aus benachbarten Gebieten kommen und man wolle mit der Nachbarschaft, die zum Schadenersatz verpflichtet wäre, ein gutes Verhältnis aufrechterhalten.

Der in die Sendung zugeschaltete Kärntner Landesforstdirektor stimmte den Waldbesitzern zu, dass man Wildschäden durch Verbiss ohne eine verstärkte Entnahme des Schalenwilds nicht in den Griff bekommen könne.

Volksanwalt Walter Rosenkranz berichtete, dass für die Waldbesitzerin die Problematik bereits seit dem Jahr 2009 bestehe und sie sich schon damals an die Volksanwaltschaft gewandt habe. Die Forstdirektion habe in einem Gutachten bestätigt, dass die Waldpopulation ohne Änderung kollabieren werde. „Die Bezirksjagdbehörde hat die Möglichkeit, die Abschusspläne – auch in der Schonzeit – kurzfristig zu erhöhen. Anregen müsste dies die Forstbehörde“, sieht Rosenkranz einen Lösungsweg. Bisherige Abschusspläne würden den aktuellen Wildbestand nicht berücksichtigen. Eine Lösung könne wohl nur erreicht werden, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzten, schloss Rosenkranz.

 

Nachgefragt: „Roadrunner“ in der Filmteichstraße in Wien-Oberlaa

Erstmals im Juli 2022 berichtete Volksanwalt Rosenkranz in der Sendung „Bürgeranwalt“ von einer Beschwerde von Anrainerinnen und Anrainern der Filmteichstraße in Wien-Oberlaa, die an sieben Tagen pro Woche von Autoraserinnen und Autorasern - sogenannten Roadrunnern - und Hochzeitskorsos, die hupend und Feuerwerke abbrennend durch das Naherholungsgebiet fahren, geplagt würden. Zum damaligen ORF-Dreh vor Ort kamen über 100 Personen. Einzelne bezeichneten die Situation als „Verkehrshölle“.

Eine Polizeisprecherin verwies darauf, dass die örtliche Polizeiinspektion täglich Verkehrsanhaltungen in dem Bereich durchführe sowie mehrmals monatlich Planquadrate und bezirksübergreifende Polizeiaktionen. Der Leiter der MA 46 berichtete zudem, es würden gleichzeitig vor Ort auch technische Überprüfungen der Fahrzeuge durchgeführt.

Inzwischen wurden fünf zusätzliche Bodenschwellen installiert sowie Parkbuchten mit Betonleitwänden versperrt. In offenen Parkbuchten komme es jedoch Augenzeuginnen und Augenzeugen zufolge weiterhin zu „unfassbaren Szenen“ und die Polizei reagiere bei Lärmbeschwerden gar nicht mehr.

Betroffene erhofften sich daher weitere bauliche Maßnahmen wie Bodenschwellen, eine Ausdehnung der 30 km/h-Zone sowie die Umwandlung der Längsparkplätze in Schrägparkplätze, sodass die Fläche für den fließenden Verkehr verengt und somit ein Rasen erschwert würde.

Ebenso wie bei der Erstausstrahlung des Falls stellte Volksanwalt Walter Rosenkranz außerdem fest, dass es zu wenig Polizei im Bezirk gebe und forderte außer den verkehrsberuhigenden Maßnahmen auch hier eine Aufstockung.