Starke Beeinträchtigungen durch Lebensmittelgroßhandel

6. Juni 2015

Die Familie leidet unter der starken Lärmbelästigung, die der Lebensmittelgroßhandel hervorruft. Teilweise schon ab 5 Uhr morgens fahren in kürzesten Intervallen die LKWs aus den Ladenzonen. 

Ein Nachbarhaus ist nur ebenerdig ausgerichtet und ist deshalb durch die Lärmschutzwand ausreichend geschützt, ein weiterer Nachbar fühlt sich offenbar nicht gestört, weshalb die Familie alleine für eine erträglichere Situation kämpfen muss. Sie bezeichnet dies als „Kampf David gegen Goliath“ und gab für die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten bereits fast 90.000€ aus. Ein Vergleichsangebot des Lebensmittelhandels zur Ablöse des Grundstückes schlug die Familie bisher aus, zu gering sei ihnen das Angebot im Vergleich zu ihren Kosten und dem Wertverlust. 

An der Diskussion im Studio wollte kein Vertreter der BH Kitzbühel teilnehmen, man verwies schriftlich auf die anhängigen Verfahren. Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer steht fest, dass die BH hier keine ausgewogene Lösung für den notwendigen Lärmschutz gefunden habe. In einer schriftlichen Stellungnahme räumte die BH Kitzbühel ein, dass sie bei der Erlassung eines Bescheides im Jahre 2009 einen „möglichen Interpretationsspielraum“ bei den Anlieferungszeiten eingeräumt habe. Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ein klarer Mangel seitens der Behörde. Es sei für ihn daher nicht verwunderlich, dass das Landesverwaltungsgericht inzwischen sämtliche Bescheide aufgehoben und die Verfahren zur neuerlichen Feststellung an die BH zurückverwiesen habe.

 

Nachgefragt: Grundwasser gefährdet?


Im niederösterreichischen Lichtenwörth, nahe der Grenze zum Burgenland, sorgte die geplante Ansiedelung eines weiteren Schweinemastbetriebes für Aufregung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Es wurde befürchtet, dass das ohnehin schon mit Stickstoff belastete Grundwasser noch stärker verunreinigt würde. Die Verunsicherung unter der Bevölkerung war groß, da über 150.000 Personen im nördlichen Burgenland von der zusätzlichen Belastung des Trinkwassers betroffen sein sollen.

Noch wird das Wasser ohne Aufbereitung vom Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland an die Haushalte weitergeleitet. Das Grundwasser für die im Burgenland gelegenen Brunnen fließt durch jenes Gebiet in Niederösterreich, wo der zweite Schweinemastbetrieb gebaut werden sollte. Eine erhöhte Stickstoffkonzentration wird befürchtet. Dann wäre eine Aufbereitung des Trinkwassers nötig, was mit zusätzlichen Kosten für die Kundinnen und Kunden verbunden wäre.

Große Hoffnungen setzten der Obmann des Wasserleitungsverbandes und der technische Leiter, die ebenfalls im Studio mitdiskutierten, auf die Verordnung eines Wasserschongebietes. Sollte nämlich Lichtenwörth in die Wasserschongebietsverordnung miteinbezogen werden, müsste bei künftigen Verfahren die Auswirkung auf das Grundwasser noch genauer geprüft werden.

Drei Jahre ist es nunmehr her, dass über den Fall berichtet wurde. Der Schweinemastbetrieb wurde nicht errichtet, jedoch hat mittlerweile eine andere Person einen Antrag auf Errichtung eines solchen Betriebes gestellt. Das Bewilligungsverfahren dazu ist noch nicht abgeschlossen.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass sich die Landwirtinnen und -wirte im Zuge eines Projekts zu Einschränkungen bei der Ausbringung von Gülle in der Region bereit erklärten und dafür Agrarförderungen (ÖPUL) erhalten sollen.

Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist nicht grundsätzlich gegen dieses Projekt, er fordert aber eine transparente Vorgangsweise, effektive Kontrollmechanismen und eine Einbindung der Wasserversorger. Eine Erweiterung des Wasserschongebietes hält er weiterhin für wichtig. Der Rechnungshof hat in der Zwischenzeit ebenso vorgeschlagen, dass das Wasserschongebiet auf Lichtenwörth ausgedehnt soll, was jedoch von Seiten der zuständigen Behörde in Niederösterreich nach wie vor abgelehnt wird. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer appellierte an die Behörde: „Wasserschutz hat oberste Priorität – und dann kommt alles andere!“