Standortfrage für Einrichtungen der Kinderrehabilitation rasch klären
Die Volksanwaltschaft begrüßt, dass sich Sozialversicherungsträger und Bundesländer auf den gemeinsamen Ausbau der Rehabilitation für schwerkranke Kinder geeinigt haben. Über die gemeinsame Finanzierung von 343 Betten in vier Versorgungsregionen könne Kindern und Jugendlichen unabhängig von Krankheit oder angeborener Behinderung ein einfacher und niederschwelliger Zugang zu Rehabilitation ermöglicht werden. Mit dieser Einigung wurde eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft im Interesse schwerkranker Kinder und ihrer Familien erfüllt. Die Volksanwaltschaft betont, dass nun die Standortfrage der Rehabilitationseinrichtungen rasch geklärt werden muss. Kräuter appelliert an die Länder und Sozialversicherungsträger, bis Herbst 2014 einen Konsens zu finden und wird penibel darauf achten, dass es zu keinen Verzögerungen kommt.