Stärkung unabhängiger Nationaler Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtsschutz in Zeiten von Covid-19

5. Jänner 2021

Am 12. Jänner 2021 veranstaltete die Volksanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der EU Grundrechteagentur (FRA) einen Austausch, um den Menschenrechtsschutz in Österreich in Zeiten von Covid-19 zu beleuchten und zu diskutieren, wie die Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NHRIs) gestärkt werden kann. Die Veranstaltung fand von 15:00 – 16:30 Uhr statt und die Beiträge wurden mittels Livestream aus dem Festsaal der Volksanwaltschaft übertragen bzw. per Videonachricht eingeblendet.

 

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PROGRAMM

Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen

In einem ersten Themenblock präsentierte der Direktor der EU Grundrechtsagentur (FRA), Michael O’Flaherty, einen kürzlich veröffentlichten Bericht der FRA über die „Stärkung der Unabhängigkeit von nationalen Menschenrechtsinstitutionen“. Im anschließenden Austausch thematisierten Volksanwalt Werner Amon, Renate Kicker, Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, und Brigitte Ohms, Mitglied des Menschenrechtsbeirats und stellvertretende Leiterin der Abteilung europäisches und internationales Recht und Menschenrechtsschutz des Bundeskanzleramts, den FRA Bericht im österreichischen Kontext. Erweitert wurde die europäische Perspektive durch den slowenischen Ombudsman Peter Svetina und die Leiterin des europäischen NHRI Netzwerks (ENNHRI), Debbie Kohner.

Menschenrechte & Covid-19 – Volksanwälte und Zivilgesellschaft ziehen Zwischenbilanz

Der zweite Themenblock widmete sich der wichtigen Rolle, die NHRIs im Bereich des Menschenrechtsschutzes übernehmen. Dies gilt umso mehr im vergangenen Jahr, das durch eine noch nie dagewesene Krisensituation geprägt war, die auch in Zukunft noch starke Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben wird.

Volksanwalt Bernhard Achitz und Volksanwalt Walter Rosenkranz berichteten, welche Schwerpunkte die Corona Pandemie für die Beschwerdearbeit gebracht hat. Gemeinsam mit Michael Lysander Fremuth, wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), und Reinhard Klaushofer, dem Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (ÖIM), zogen die Volksanwälte eine Zwischenbilanz über den Menschenrechtsschutz in Zeiten von Covid-19. 

Die gesamte Veranstaltung wurde Deutsch/Englisch simultan übersetzt.