Soldat im Stich gelassen?

29. Jänner 2014

Der Steirer, der beim Österreichischen UN-Bataillon am Golan seinen Dienst leistete, erlitt auf dem Weg zu einem Markt in Damaskus eine Verletzung am linken Mittelfuß. Diese Verletzung führte in weiterer Folge zur Amputation seines linken Unterschenkels. Mittlerweile ist auch der rechte Unterschenkel amputiert worden. Grund dafür ist eine Erbkrankheit, die zu Problemen mit der Wundheilung führt und schon Ende der 1980er Jahre zur Amputation einer große Zehe geführt hat. Den Antrag des Verletzten auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz wies das Sozialministerium ab. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass die entstandene Gesundheitsschädigung nicht auf ein für den Wehrdienst typisches Ereignis zurückzuführen sei.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte die sehr enge Interpretation des Verwaltungsgerichtshofs, da damit kaum Unfälle im Auslandsdienst umfasst seien. Zudem betonte der Volksanwalt, dass der Soldat den dienstlichen Auftrag gehabt habe, Gewürze auf einem Markt zu kaufen und somit über Anordnung seines Vorgesetzten und nicht aus privaten Gründen den Markt besucht habe. Außerdem hätte bei sorgfältiger Prüfung der Tauglichkeit die Krankheit erkannt werden müssen.

Das Verteidigungsministerium begrüßte in einer Stellungnahme den Vorschlag der Volksanwaltschaft, einen Härtefonds für Fälle einzurichten, die nicht durch das Sozialversicherungssystem aufgefangen würden. „Es muss eine Rechtslage geschaffen werden, aufgrund derer jeder Ansprüche erwerben kann, ohne auf Zuwendungen staatlicher Institutionen angewiesen sein zu müssen“, so der Volksanwalt. Um künftig Soldaten im Ausland besseren Schutz zu gewähren, tritt er daher für Änderungen im Heeresversorgungsgesetz und in sozialrechtlichen Regelungen ein. Darin soll eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Betroffenen festgeschrieben und anerkannt werden, dass der Dienst im Ausland an sich schon eine höhere Gefährdung mit sich bringt.

Der Vertreter des Sozialministeriums hielt eine Verbesserung der Rechtslage für wünschenswert, sah aber aufgrund der geltenden Gesetze keinen Spielraum für die Gewährung einer Beschädigtenrente. Er betonte jedoch, dass der Betroffene wie schon bisher mit Leistungen des Unterstützungsfonds für behindertenbedingte Aufwendungen rechnen könne. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer gab abschließend bekannt, dass die Wiener Städtischen Versicherung dem ehemaligen Soldaten einen Betrag in der Höhe von € 10.000,- zukommen lassen werde.

Nachgefragt: Ausgebürgert

In der Sendung „Bürgeranwalt“ am 8. Juni 2013 wurde über eine junge Frau berichtet, die als Kind mit der gesamten Familie eingebürgert wurde. Zur Geburt ihrer Tochter reiste sie in die Türkei. Als sie wenige Monate später im österreichischen Generalkonsulat einen Reisepass für ihre Tochter beantragte, erklärte man ihr, dass dies nicht möglich sei, da sie türkische Staatsbürgerin sei. Ihr Vater habe einen Antrag auf Wiedereinbürgerung in den türkischen Staatsverband gestellt, somit habe auch sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren. Obwohl die OÖ Landesregierung das Verfahren gegen den Vater mangels eindeutiger Beweise bereits eingestellt hatte, ermittelte die Wiener Landesregierung – die Frau lebte mittlerweile in der Bundeshauptstadt – weiter.

Die Wiener Landesregierung, MA 35, kam letztlich zum Ergebnis, dass die Frau als Doppelstaatsbürgerin anzusehen sei und ihre Tochter daher kraft Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft erworben habe. Ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft kann bei unmündigen Minderjährigen nämlich nur dann eintreten, wenn die gesetzte Vertretungshandlung des Vaters in Bezug auf den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit mit Zustimmung der Mutter erfolgt. Diese lag aber nicht vor.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zeigt sich in der Sendung „Bürgeranwalt“ verärgert über dieses nicht nachvollziehbare Verwaltungshandeln und er sei froh, dass das überflüssige Verfahren endlich im Sinne der Betroffenen beendet wurde.