Softwarefehler verhinderte zeitnahe Rückerstattung eines Guthabens

30. April 2021

Ein Wiener Autofahrer wollte sein Konto bei Handyparken auflösen und musste um die 45 Euro wieder zu erhalten all seine Daten – bis hin zum Geburtsdatum – angeben. Nachdem er über drei Monate später immer noch nicht das Geld auf seinem Konto hatte, wandte er sich mit einer Beschwerde über die zuständige Magistratsabteilung an Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Eine Anfrage der Volksanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass es wegen der einerseits erfolgten Löschung des alten „Handyparken“-Kontos und andererseits einer umgehenden Registrierung eines neuen Kontos infolge eines Softwarefehlers zu der Verzögerung gekommen war.

„Nach der Anfrage der Volksanwaltschaft wurde die MA 6 Rechnungs- und Abgabewesen auf den Systemfehler aufmerksam und hat ihn in der Zwischenzeit behoben. Dem Autofahrer wurde spät, aber doch im vierten Monat nach der Auflösung des alten Kontos das Geld zurückerstattet“, so Volksanwalt Rosenkranz.