Sicherheitskonflikt am Neusiedlersee

1. September 2018

Bereits in den 80er Jahren wurde von der Marktgemeinde Podersdorf unmittelbar neben einem von Anrainern genutzten Badebereich ein neuer Seezugang, der heutige „Süd-Süd-Strand“, geschaffen. Da schon von der damals dort betriebenen Kite-Surf-Schule eine Gefährdung für Badegäste ausging, grenzte die Gemeinde den Badebereich stets mit einer Bojenkette ab, um die Schwimmer zu schützen. 2017 beschloss die Gemeinde eine neue Strandaufteilung und siedelte anstelle der Kite-Surf-Schule einen Katamaran - Segelclub zwischen zwei Badebereichen an.

Herr W., der Besitzer eines Grundstücks mit Badezugang am Süd-Süd-Strand, wandte sich mit massiven Sicherheitsbedenken an die Volksanwaltschaft. Die Gefahrenlage für Badegäste habe sich erheblich erhöht: Immer wieder würden Segler aufgrund der Wetterlage oder auch aus Unerfahrenheit mit großer Geschwindigkeit den Badebereich kreuzen. Zunächst wurde zwar auch 2018 eine Bojenkette zum Schutz der Schwimmer gesetzt, diese wurde allerdings nur wenige Tage später wieder entfernt. Auf Rückfrage bei der Gemeinde erfuhr Herr W., dass die Kette von den Katamaran-Seglern nicht akzeptiert und im Vorjahr nicht in Übereinstimmung mit diesen montiert worden wäre. Für die Katamaran-Segler stellt die Bojenkette eine Gefahr dar, sie befürchten, sich bei starken Windverhältnissen im Seil zu verfangen und zu kentern.

Für die Volksanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar, weshalb die bestehende Bojenkette entfernt aber keine anderen geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. „Aufgabe der Gemeinde ist es, die von ihr geschaffene Gefahrensituation für die Schwimmer wieder zu entschärfen, ohne dadurch neue Gefahrenquellen für die Segler zu eröffnen. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die es beiden Parteien ermöglicht ihre Hobbies sicher nebeneinander ausüben zu können“, fordert Volksanwältin Gertrude Brinek.

Die Gemeinde betonte ihre Gesprächsbereitschaft und lud Herrn W. zu einem Runden Tisch mit allen Beteiligten ein. „Ein Gespräch ersetzt die Sicherungsslösung allerdings nicht. Es obliegt der Gemeinde einen Vorschlag zu machen, ihn den Betroffenen zu unterbreiten und dann die technisch machbarste Lösung umzusetzen“, so Brinek.

 

Dürfen Ortsansässige bevorzugt werden?

Gemeindebürger werden in manchen österreichischen Orten in Museen, Bädern oder Skiliften gegenüber Auswärtigen bevorzugt und müssen niedrigere Eintrittspreise bezahlen. Familie S. wandte sich etwa mit einer Beschwerde über die Ungleichbehandlung im Weizer Freibad an die Volksanwaltschaft. Der Eintritt kostet hier für auswärtige Personen wesentlich mehr als für Ortsansässige. Während Weizer Pensionistinnen und Pensionisten für eine Saisonkarte beispielsweise nur 31 € bezahlen müssen, liegt der Preis für auswärtige Seniorinnen und Senioren bei 45 €.

Nach Ansicht von Volksanwältin Brinek widerspricht dies österreichischem und EU-Recht: „Sowohl die österreichische Verfassung als auch das EU-Recht verbietet eindeutig die Ungleichbehandlung aufgrund des Wohnsitzes. Auch das Argument, dass Einheimische Gemeindeabgaben leisten, ist nicht überzeugend – diese Abgaben sind nicht zweckgebunden. Eine differenzierte Preisgestaltung ist schlichtweg nicht zulässig.“

Der Fall von Familie S. kam zu einem erfreulichen Ergebnis: Der Weizer Bürgermeister zeigte sich gesprächsbereit und kündigte an, dass es zukünftig einheitliche Eintrittspreise für alle Badegäste geben wird.