Shopping City Seiersberg: Volksanwaltschaft zieht VfGH Prüfantrag zurück

10. September 2020

Gemeinde Seiersberg hebt beanstandete Verordnung auf. Volksanwalt Amon dazu: „Die Volksanwaltschaft hat entschieden, ihren Antrag auf ein Verordnungsprüfverfahren durch den VfGH zurückzuziehen, da der Gemeinderat den angefochtenen Teil der Verordnung aufheben wird. Damit ist das von Amts wegen eingeleitete Prüfverfahren abgeschlossen.“

Im Mai 2019 stellte die Volksanwaltschaft beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, die zuletzt erlassene straßenrechtliche Verordnung der Gemeinde Seiersberg-Pirka, in der die Verbindungbauten zwischen den einzelnen Geschäftshäusern der Shopping City Seiersberg zu öffentlichen Interessentenwegen erklärt werden, als gesetzwidrig aufzuheben.

Die Gemeinde wird nun diese Verordnung aufheben und ändert sie dahingehend ab, als dass die Verbindungsbauten nicht mehr als öffentliche Interessentenwege ausgewiesen sind. Der durch die Volksanwaltschaft aufgezeigte Missstand wird damit behoben.