Selbstbestimmt leben ist ein Menschenrecht - auch in Pflegeheimen

6. Oktober 2020

Was haben Pyjamas, Liftknöpfe und Abendessen um 16.30 Uhr mit den Menschenrechten zu tun? Volksanwalt Bernhard Achitz in einem Gastkommentar für die „Wiener Zeitung“:

„Nun, erst einmal gar nichts. Aber wenn man jemandem verbietet, Privatkleidung zu tragen. Wenn man den Lift so programmiert, dass man das Haus nur mit Code verlassen kann. Oder wenn man jemanden schon am frühen Nachmittag zum Abendessen zwingt, dann fällt das unter unmenschliche und herabwürdigende Behandlung. Und das verstößt gegen die Menschenrechte, auch in Psychiatrien, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.“

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist die präventive Menschenrechtskontrolle: „Wir müssen Menschen davor bewahren, unmenschlich und erniedrigend behandelt zu werden. Verletzungen der Menschenrechte sollen verhindert werden, noch bevor sie stattfinden. Nicht nur drastische Maßnahmen wie Freiheitsentzug oder medikamentöse Ruhigstellung sind es, die unmenschliche Behandlung ausmachen. Es geht auch darum, das Normalitätsprinzip zu beachten: Die Menschen sollen ihre früheren Lebensgewohnheiten auch in der Pflegeeinrichtung möglichst weiter leben können.“

Mehr dazu und über den Zusammenhang von Personalmangel und Menschenrechtsverletzungen finden Sie hier.