Schulleitung blockiert Schulassistenz für Volksschülerin
Der Vater eines 12-jährigen Mädchens aus dem Bezirk Graz-Umgebung wandte sich an die Volksanwaltschaft, da er der Beschulung seiner Tochter nicht zustimmte: Schule und Bildungsdirektion für Steiermark schlugen für das Mädchen, das eine Lern- und Aufmerksamkeitsschwäche hat, sonderpädagogische Fördermaßnahmen („Sonderschulunterricht“) vor. Die Eltern des Mädchens wollten stattdessen eine „Schulassistenz“, d.h. eine Betreuungsperson, die sich um das Mädchen im Rahmen des regulären Schulunterrichts kümmert. Das Mädchen hätte überdies bereits drei Volksschuljahre erfolgreich abgeschlossen und im vierten Jahr auch hauptsächlich Probleme mit dem Unterrichtsfach Mathematik gehabt. Als Ursache vermuten die Eltern einen davor erfolgten Schulwechsel.
Bei einer Aussprache mit dem Schulerhalter (Gemeinde) und der Schulleitung sei er unter Druck gesetzt worden, den sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zuzustimmen, so der Vater. Da er jedoch im Nachhinein befürchtete seiner Tochter damit die Zukunft zu verbauen, lehnt er diese Variante mittlerweile ab. Auch Ärzte hätten ihm zur zweiten Variante mit der Schulassistenz geraten. Eine Schulassistenz, die die Eltern selbst aussuchen könnten, sollte ihre Tochter auch vor Übergriffen am Pausenhof und Hänseleien schützen. Ihr Ziel ist es, dass ihre Tochter vom von ihnen ausgesuchten Schulassistenten betreut und ihre Tochter in einer regulären Klasse unterrichtet wird.
Die BH Graz-Umgebung sagte den Eltern mit Bescheid die Finanzierung einer Schulassistenz zu. Der Bürgermeister wollte sich in pädagogische Entscheidungen nicht einmischen. Die Volksschuldirektorin sagte zwar, dass man das Kind zu einem selbstständigen Leben erziehen wolle, blockierte aber die Umsetzung des Bescheides. Die BH habe sowohl die Bildungsdirektion als auch die Volksschule nicht in die Entscheidung eingebunden, kritisierten beide Stellen.
Dieser Ansicht schließt sich auch Volksanwaltschaft Walter Rosenkranz an: „Es gibt einen Bescheid, bei dem Bildungsdirektion und Schulerhalter nicht eingebunden waren, der nicht umgesetzt wird, aber zu einem Recht für die Eltern geworden ist.“ Es liege im Interesse der Verwaltung und der Eltern, dass hier ein rechtmäßiger Zustand durchgesetzt werde. „Für mich ist offenkundig, dass es die Probleme nicht gegeben hätte, hätte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vor Erstellung ihres Bescheides auch die Bildungsdirektion sowie den Schulerhalter in die Entscheidungsfindung mit eingebunden“, so Rosenkranz.
Nachgefragt: Lärm- und Geruchsbelästigung durch Müllaufbereitungsanlage
Nördlich von Graz beschwerten sich Anrainerinnen und Anrainer einer Müllaufbereitungsanlage über den zunehmenden Lärm und Gestank. Die Anlage war sukzessive angewachsen, sodass sich Industrie- und Wohngebiet getroffen hätten. Schon 2019 diskutierte die Volksanwaltschaft den Fall erstmals in der Sendung „Bürgeranwalt“ und bezeichnete die zuständigen Behörden als zu langsam und zu wenig vehement bei der Forderung der Einhaltung von Auflagen.
Der Bürgermeister der Gemeinde zeigte sich verständnisvoll für den Unmut der Bürgerinnen und Bürger. Besonders stark sei die Belastung im Sommer. Die Betroffenen kritisierten, dass das Unternehmen offenbar Auflagen nicht einhalte. Der Anwalt des Unternehmens hielt dem entgegen, dass das Unternehmen in den letzten vierzig Jahren gewachsen sei und stets alle Auflagen eingehalten hätte.
Inzwischen bezeichnete der Bürgermeister der Gemeinde die Verbesserungsmaßnahmen als erfolgreich, so sei etwa eine schallabsorbierende Einhausung errichtet worden. Jener Nachbar, der sich bei der Volksanwaltschaft beschwert hatte, bestätigte das positive Ergebnis. Er sei von Belästigungen nicht mehr betroffen.
Volksanwalt Walter Rosenkranz wies auch auf durchgeführte Ortsverhandlungen und Lärmmessungen hin. „Es gibt aber noch immer betroffene Anrainer. Die ÖBB haben zugesagt eine Wand zu errichten, die Gemeinde wird sie bezahlen, die Fertigstellung ist aber erst für 2022 in Aussicht gestellt worden. Bis alle zufrieden sind, wird es daher noch dauern. Die Behörden müssen einstweilen den Druck aufrechterhalten“, so Rosenkranz.
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