Schließung eines Privatkindergartens

13. April 2019

Im Juni 2018 setzte die MA 10 die Förderungen für eine Kindergarten- und Familiengruppe aus. Die Begründung lautete, dass der Verein den „Wiener Bildungsplan“ nicht einhalte. Seither fehlen zum Erhalt des Kindergartens 18.000 Euro im Monat.

Die Streichung der Förderung ist ein harter Rückschlag. Der Wiener Privatkindergarten war seit mehr als 46 Jahren ohne größere Beanstandungen geöffnet. Verzweifelt wandte sich die Betreiberin an Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer, der die Art und Weise kritisiert, wie die Kontrollen durch die Behörde durchgeführt wurden. Unter anderem wurde der Wiener Bildungsplan vom Landtag nicht kundgemacht und stellt daher weder Gesetz noch Verordnung dar. Darüber hinaus weist die Behörde auf den Wiener Bildungsplan hin. Diese Verweise stellen laut VfGH-Judikatur sogar verfassungswidrige „dynamische Verweise“ dar.

Zwar hätten Inspektionen mehrere Mängel in baulicher, hygienischer sowie pädagogischer Hinsicht ergeben, doch seien diese längst behoben worden. Die MA 10 habe bisher aber nicht kommuniziert, inwieweit der Verein gegen den „Wiener Bildungsplan“ verstoße. Sie habe auch nicht begründet, auf welche Unregelmäßigkeiten bzw. Unklarheiten sie ihren Verdacht tatsächlich stützte. Volksanwalt  Fichtenbauer: "Ich fordere daher, dass eine unvoreingenommene Inspektorengruppe den Kindergarten erneut begutachtet."

Der Kindergarten ist nicht der einzige, der unter den strengen wie fragwürdigen Prüfmethoden leidet: Das neue Kindergartengesetz erzeugt einen derart hohen Druck, dass bereits mehr als 150 private Trägervereine schließen müssen. Davon betroffen sind tausende Kinder.

Um den Förderstopp wieder aufzuheben, reichte der Kindergarten Beschwerde beim Verwaltungsgericht in Wien ein. Es bleibt zu hoffen, dass im Sinne der Kinder entschieden wird.

 

Nachgefragt: Verschmutzung der Donau durch Fäkalien

Nach einem amtswegigen Prüfverfahren durch die Volksanwaltschaft widmete sich die Sendung Bürgeranwalt im März der Verschmutzung der Donau durch die Schifffahrt: Fäkalien und andere Abwässer, die mit Gestank einhergehen, machen ein erholsames Verweilen an der Donau teilweise unmöglich. Darüber hinaus beobachten Fischer etwas weiter stromabwärts immer wieder, dass Schiffe, nachdem sie Wien passiert haben, Mist und Abfälle in die Donau entsorgen.

In der Studiodiskussion stellte der sachzustände Sektionschef des BMVIT fest, dass das Problem teilweise in der Beschaffenheit der Donau selbst liege: Im Gegensatz zu einem See ist die Donau ein fließendes Gewässer. Selbst wenn die Behörde binnen zwei Stunden am Ort der angezeigten Verunreinigung eintrifft, wandert diese aufgrund der Fließgeschwindigkeit der Donau etwa 25 Kilometer weiter stromabwärts. Unangenehmer Geruch an der Donau muss weiters nicht immer von illegal eingebrachten Fäkalien stammen. Er entsteht beispielsweise auch durch den von der Schifffahrt aufgewirbelten Schlamm, weiß der Sektionschef aus eigener Erfahrung zu berichten.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer: "Im Zuge des bisherigen Prüfungsverfahrens konnte die Volksanwaltschaft feststellen, dass zwar die gesetzlichen Vorschriften zur Reinhaltung der Gewässer durchaus gesetzt wären. Es hat jedoch den Anschein, dass die Einhaltung und etwaige Kontrolle entsprechender Gesetze vernachlässig werde."

Vonseiten der Behörden wurden in der damaligen Studiodiskussion rasche Verbesserungsmaßnahmen versprochen. Und tatsächlich können bereits jetzt erste Schritte in die richtige Richtung festgestellt werden:

Zur Abklärung möglicher Maßnahmen veranstaltete das BMVIT mit allen Akteuren einen Runden Tisch. Gemeinsam wurde diskutiert, woher die Verschmutzungen stammen, wie  Verursacher überführt und illegale Einleitungen vermieden werden können. Weiters haben Vertreter der Kabinenschifffahrt die Bereitschaft signalisiert, sich freiwillig zur Dokumentation der fachgerechten Entsorgung von Grauwasser und Fäkalschlamm zu verpflichten.

Zudem hat das BMVIT eine zentrale Website zur Meldung von Verschmutzungen an und in Gewässern eingerichtet.