Schlierbacher Hochwasserschutz führt zu Überschwemmungen

22. Jänner 2022

In der Gemeinde Schlierbach in Oberösterreich wandten sich Bürgerinnen und Bürger an Volksanwalt Walter Rosenkranz, der prüfen sollte, ob der Hochwasserschutz in ihrer Gemeinde korrekt durchgeführt wurde. 2012 hatte die BH Kirchdorf/Krems ein entsprechendes Projekt bewilligt. Seitdem werde mehr Wasser in den Abwasserkanal eingeleitet, von wo es schließlich in die Keller der Anrainer gedrückt werde. Ein als Verursacher angenommener, von der Wildbachverbauung errichteter Kanaltrichter sei wasserrechtlich nicht bewilligt worden; ebensowenig sei ein notwendiges und auch ursprünglich im Hochwasserschutzprojekt vorgesehenes Auffangbecken von der Gemeinde je realisiert worden. Die Betroffenen lebten daher bei jedem stärkeren Gewitter in Angst, dass ihre Häuser und Grundstücke wieder überschwemmt werden könnten. Auch die Haftungsfrage sei noch immer ungeklärt.

Die Bürgermeisterin räumte in einer Stellungnahme ein, dass das Projekt noch nicht abgeschlossen sei. Das Auffangbecken hätte aufgrund des schlechten Untergrunds nicht gebaut werden können. Auch das Amt der oberösterreichischen Landesregierung und die BH Kirchdorf/Krems antworteten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass alle Maßnahmen des Projekts umgesetzt worden seien, ausgenommen die Errichtung des Auffangbeckens. Die beiden betroffenen Gemeinden hätten aufgrund des ungeeigneten Untergrunds davon abgesehen.

Auch nach Volksanwalt Rosenkranz‘ Beobachtungen wurde lange an dem Hochwasserschutz geplant, ausreichende Bodenuntersuchungen habe es jedoch offensichtlich keine gegeben. Ab Erlassung des Bescheides 2013 habe die Gemeinde bis Ende 2020 Bedenken abgewiegelt. Anschließend habe sie ein neues Projekt eingereicht, diesmal jedoch ohne Unterlagen. „Seit Jahren leben in Schlierbach die Bürgerinnen und Bürger in Angst vor dem Hochwasser ohne konkrete Antworten zu erhalten. Da die Gemeinde offenbar Fristen im Bauverfahren nicht eingehalten hat, hat die Bezirkshauptmannschaft inzwischen auch Verwaltungsstrafverfahren gegen die dafür Verantwortlichen der Gemeinde eröffnet“, so Rosenkranz. Derzeit gebe es in Schlierbach nur eine nicht bewilligte Anlage und diese sei auch nicht bewilligbar. „Bis der Hochwasserschutz tatsächlich funktionieren wird, kann es wie es ausschaut noch dauern. Ich hoffe für alle Betroffenen, dass es keine Überschwemmungen durch Tauwasser im Frühjahr gibt“, so Volksanwalt Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Assistenzlehrkraft für Volksschülerin

Die Eltern einer Volksschülerin beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft, da sie für ihre Tochter eine Schulassistenz für den Unterricht forderten. Die Bezirkshauptmannschaft hatte den Antrag genehmigt. Die Schulleitung kam diesem Bescheid hingegen nicht nach, sondern empfahl die Schülerin nach dem Lehrplan der Sonderschule zu unterrichten.

Der Bürgermeister der Gemeinde wollte sich nicht einmischen und sah sich nur in der Rolle eines Mediators. Dem widersprach Volksanwalt Walter Rosenkranz, die Gemeinde sei schließlich die Schulerhalterin: „Die Schulerhalterin muss an der Schule den rechtskräftigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft umsetzen“, kritisierte er. Die pädagogische Expertise der Volksschuldirektorin sei ihr unbenommen, es seien an dem Gutachten jedoch auch noch weitere Experten beteiligt gewesen, die zu einem anderen Ergebnis gekommen seien.

Für das Mädchen nahm der Fall seit seiner Erstausstrahlung eine gute Wende: Sie schloss die Volksschule inzwischen ab und wird an ihrer neuen Schule, einer Mittelschule, von einer Schulassistenz, die den Vorstellungen der Eltern entspricht, unterstützt.