Schlaflos am Nußdorfer Markt

16. März 2019

Als Frau N. 1998 ihre Wohnung direkt gegenüber dem Nußdorfer Markt erwarb, befanden sich vor ihrem Fenster noch alte Bäume und der Markt bestand hauptsächlich aus Obst- und Gemüseständen. Mittlerweile sind die Bäume verschwunden und der Nußdorfer Markt ist zu einer Fast Food Meile mit zahlreichen Geschäften geworden, die rund um die Uhr beleuchtet werden. Das künstliche Licht der Neonröhren macht es Frau N. unmöglich zu schlafen. Jalousien und blickdichte Vorhänge können gegen die Lichtbelastung kaum Abhilfe schaffen.

Da weder persönliche Gespräche mit den Geschäftsbetreiberinnen und -betreibern, noch Beschwerden bei der Bezirksvorstehung zu Lösungen geführt haben, wandte sich Frau N. an die Volksanwaltschaft. Die MA 37 argumentierte, dass Marktstände bewilligungsfrei seien. Das gelte auch für Reklame, die ein Ausmaß von 3 m2 nicht überschreiten.

Ein Argument, das Volksanwältin Gertrude Brinek so nicht gelten lassen kann: „Bei Lichtbelastung gibt es ebenso wie bei Gestank oder Lärm rechtliche Beschränkungen. Unabhängig von Bewilligungspflichten, darf Lichtreklame zu keiner das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigung der Nachbarschaft führen. Wir brauchen einen Rhythmus aus dunkel und hell, aus Schlafen und Wachen. Ist dieser massiv gestört, kann es zu Gesundheitsschäden kommen. Die Stadt Wien weist sogar auf ihrer eigenen Website auf die negativen Folgen von Lichtsmog hin.“

Weshalb die Behörde monatelang untätig blieb, ist für Volksanwältin Brinek nicht nachvollziehbar: „Bei einer Beschwerde über unzumutbare Lichtbelästigung, muss überprüft werden, wie hoch die Lichtintensität vor Ort tatsächlich ist. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zum Schutz der Anrainerinnen und Anrainer zu treffen. Es geht nicht, dass die Behörde dem Bürger nicht weiterhilft und ihm das Gefühl vermittelt, dass die Beschwerde nicht ernst genommen wird. Die Stadt Wien muss sich die Verhältnisse anschauen und eine Entscheidung treffen.“

Erfreulicherweise hat die Stadt Wien auf die Nachfrage der Volksanwaltschaft reagiert und die Lichtsituation mittlerweile überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenzwerte teils erheblich überschritten werden. Eine umgehende Beschränkung der Leuchtstärke wurde in Aussicht gestellt.

Volksanwältin Brinek: „Es freut mich, dass die Behörde nun doch noch tätig geworden ist. Eine Beschränkung der Beleuchtung ist nicht nur für die Anrainerinnen und Anrainer sondern auch im Hinblick auf die Umwelt eine sinnvolle Lösung.“

Doppelt benachteiligt durch Ungleichbehandlung von Assistenzhunden

„Assistenzhund“ ist der Überbegriff für speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag unterstützen. Neben Blindenführhunden, gibt es Signalhunde und Servicehunde.

Signalhunde werden speziell dafür ausgebildet, Geräusche und Laute anzuzeigen und bevorstehende gesundheitsgefährdende Situationen für höreingeschränkte oder chronisch kranke Menschen zu erkennen. Servicehunde dienen der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität. Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, die behinderungsbedingt ohne Hilfe nur erschwert oder gar nicht möglich wären.

Obwohl Signal- und Servicehunde seit 2015 im Bundesbehindertengesetz mit Blindenführhunden gleichgestellt sind, werden sie steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Für den Kauf von Blindenführhunden müssen nur 10 Prozent Umsatzsteuersatz entrichtet werden, für Service- und Signalhunden hingegen 20 Prozent. Der Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (ÖZIV) deckte diese Ungleichbehandlung auf und wandte sich an die Volksanwaltschaft.

„Es handelt sich hier um eine doppelte Diskriminierung. Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt und innerhalb dieser Gruppe nochmals diskriminiert. Wir bedauern und wir kritisieren, dass diese Ungleichbehandlung verschiedener Kategorien von Assistenzhunden bis heute Menschen, die diese Hunde dringend brauchen, belastet“, so Volksanwältin Brinek.

Der Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen stimmte während der Studiodiskussion zu, dass die Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt sei und kündigte eine Angleichung mit der nächsten Novelle im Juni 2019 an. Künftig sollen beim Kauf aller Assistenzhunde nur noch 10 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Volksanwältin Brinek: „Ich hoffe, dass diese Diskriminierung nun tatsächlich beseitigt wird. Die Volksanwaltschaft wird an der Sache jedenfalls dran bleiben.“