Schikanöse Verkehrsstrafen?

28. November 2015

Zwar haben die Beamten den zu schnell fahrenden jungen Mann nicht geblitzt, sind ihm jedoch nachgefahren, was er nicht bemerkt hatte. Er musste letztlich fünf Organmandate zu je 20 Euro Strafe bezahlen. Die angegebenen Zeiten auf den Strafzetteln: 20:10, 20:11, zwei Mal 20:12 und das letzte Mal um 20:13 Uhr. Zu allem Überfluss stellten die Beamten fest, dass das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß montiert war und verhängten zusätzlich noch eine Strafe von 110 Euro.

Bei nachträglichem, genauerem Hinsehen stellte der Vater des Motorradfahrers und Zulassungsbesitzer fest, dass die Zeitangaben auf den Organmandaten unmöglich stimmen konnten. Er fuhr die Strecke von insgesamt 900 Metern selbst mit dem Motorrad ab. Bei Einhaltung der Geschwindigkeit von 30 km/h benötigte er nicht länger als zwei Minuten. Laut Zeiten auf den Organmandaten war sein Sohn aber – unter behaupteter Missachtung der Höchstgeschwindigkeit – zumindest vier Minuten unterwegs.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer stellte fest, dass eine Polizeischikane angesichts des nicht stimmigen Weg/Zeit – Diagramms nahe liege. Es sei rein rechnerisch nicht möglich, dass der Motorradfahrer die angegebene Strecke in dieser kurzen Zeit von vier Minuten mit erhöhter Geschwindigkeit zurückgelegt habe. Außerdem habe die Polizei die Möglichkeit, den Fahrer anzuhalten, nicht genutzt – sondern habe ihn gewähren lassen und sei einfach hinter ihm hergefahren.

Schriftlich ließ die LPD Niederösterreich ausrichten, dass die Strafen vor Ort bereits bezahlt wurden und für sie somit der Fall erledigt wäre. Sie sei auch nicht mehr zuständig, sondern der Magistrat Waidhofen/Thaya. Eine Beschwerde sei jederzeit möglich, jedoch liege keine vor. Letzteres stellte der Vater des Bestraften entschieden in Abrede. „Die Ausstellung der Strafen beruht auf einem unrichtigen Sachverhalt, die Sache ist daher für die Volksanwaltschaft noch nicht erledigt“, so Volksanwalt Fichtenbauer abschließend.

 

NG: Lärm auf der A2 bei Feldkirchen

Zahlreiche Bewohner der Gemeinde Feldkirchen bei Graz haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Sie kritisieren die Lärmbelästigung und die gesundheitsgefährdende Luftverschmutzung durch die A2, welche durch die Gemeinde führt. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität seien dringend erforderlich.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ist die Tatsache, dass die Autobahn durch ein Siedlungsgebiet führe, grundsätzlich zu kritisieren. Daher müssen Maßnahmen, wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung unbedingt gesetzt werden, um sowohl Lärm als auch Luftverschmutzung zu verringern. Der Bürgermeister der Gemeinde Feldkirchen ergänzte, dass der Straßenbelag an manchen Stellen in so schlechtem Zustand sei, dass noch mehr Lärm die Folge wäre.

Der Vertreter der ASFINAG erläuterte, dass für LKW eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h bei Tag und 60 km/h bei Nacht gelte. Zudem gebe es im gegenständlichen Straßenabschnitt eine Verkehrsbeeinflussungsanlage, die die Geschwindigkeit gemessen am Feinstaubausstoß steuere. Der Straßenzustand werde laufend kontrolliert, eine Sanierung stehe laut Prognose für die Jahre 2019/2020 auf dem Programm.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer forderte eine Beschränkung der Geschwindigkeit, eine effiziente Geschwindigkeitskontrolle, eine schnelle Sanierung des Straßenbelags und eine Erneuerung beschädigter Lärmschutzwände.

Anderthalb Jahre später wurden die geforderten Maßnahmen nur teilweise verwirklicht. Immerhin konnte der Volksanwalt berichten, dass die Feinstaubbelastung geringer geworden ist. Ebenso ist die Errichtung von Radarboxen in Planung und soll im Frühjahr 2016 umgesetzt werden. Die ASFINAG konnte sich jedoch bisher nicht zu einer schnelleren Fahrbahnsanierung durchringen.